Für die Modernisierung bestehender Pelletheizungen ändern sich ab 2027 wichtige Förderbedingungen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hin. Die sogenannte Grün-zu-Grün-Förderung, also der Zuschuss beim Austausch einer bereits erneuerbar betriebenen Heizung gegen eine neue Anlage, soll eingeschränkt werden. Für Holzheizungen, die ab 2008 eingebaut wurden, entfällt diese Austauschförderung nach Verbandsangaben künftig vollständig; bei älteren Anlagen wird sie reduziert.
Wer noch 2026 einen förderfähigen Antrag stellt, kann sich laut DEPI die derzeit geltenden Konditionen sichern. Nach der Bewilligung durch die KfW bleiben 36 Monate für Planung und Umsetzung mit einem Fachbetrieb. Ein kurzfristiger Einbau ist daher nicht zwingend erforderlich. Vor Antragstellung müssen jedoch die jeweils gültigen Programmbedingungen und die individuelle Förderfähigkeit geprüft werden.
Aktuell nennt das Institut Fördersätze von bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Haushaltseinkommen in bestimmten Fällen bis zu 80 Prozent. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten könne der Zuschuss bis zu 22.400 Euro erreichen. Die konkrete Höhe hängt von Eigentums- und Nutzungssituation, Einkommen, alter und neuer Heiztechnik sowie den anwendbaren Bonusregelungen ab.
Beim Wechsel von einer fossilen Heizung auf Pellets gilt eine Grundförderung von 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro können einen Einkommensbonus erhalten. Für den Austausch bestimmter alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen kommt ein Klimageschwindigkeitsbonus hinzu. Dieser soll ab Februar 2027 schrittweise sinken; zugleich reduzieren sich nach DEPI-Angaben die maximal förderfähigen Kosten.
Die Förderung sollte nicht allein über die Investitionsentscheidung bestimmen. Eigentümer müssen auch Brennstofflager, Schornstein, Wärmebedarf, Emissionen, Betriebskosten und regionale Brennstoffversorgung berücksichtigen.
Quelle: Deutsches Pelletinstitut (DEPI)

