Die mögliche Rückkehr des Sammelinkassos und die wirtschaftliche Nutzung neuer Glasfasernetze standen im Mittelpunkt des 29. Breitbandkongresses des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation. Der FRK vertritt vor allem mittelständische Netzbetreiber. Neben regulatorischen Fragen ging es um Vermarktung, Kundenmanagement, technische Modernisierung und Förderverfahren.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Gegenstand waren nach Verbandsangaben Regelungen zum Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz und zur Abschaffung der Umlage von Kabelentgelten über die Mietnebenkosten. Seit dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs können Vermieter den Kabelanschluss grundsätzlich nicht mehr pauschal über die Betriebskosten abrechnen.
FRK-Vorsitzender Ralf Berger und Verbandsjustiziar Tim Staupendahl halten es nach dem Verlauf der Verhandlung für möglich, dass die angegriffenen Regelungen aufgehoben werden. Daraus leiten sie die Chance auf eine Rückkehr des Sammelinkassos ab. Diese Einschätzung ist eine Verbandsposition. Das Gericht hat noch nicht entschieden; deshalb bleiben die geltenden gesetzlichen Vorgaben maßgeblich. Wohnungsunternehmen sollten bestehende Versorgungs- und Gestattungsmodelle nicht auf eine mögliche Änderung ausrichten, bevor ein Urteil und dessen Folgen feststehen.
Im technischen und wirtschaftlichen Teil ging es darum, gebaute Glasfaseranschlüsse schneller in aktive Kundenbeziehungen zu überführen. Vorgestellt wurden KI-Anwendungen, Lösungen für Kundenmanagement, digitale Planauskünfte und Fehleranalysen.
Tim Brauckmüller vom Projektträger aconium erläuterte Ansätze zur Vereinfachung des geförderten Ausbaus. Für Netzbetreiber und Wohnungswirtschaft bleibt die Aufgabe, Ausbau, Inhouse-Netze, Wohnungszugang und Vermarktung früh zu verzahnen. Der nächste Kongress soll am 15. und 16. September 2027 in Leipzig stattfinden.
Quelle: Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK)

