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    Start»Holzfertigbau»„Bau-Turbo“: Schneller, höher, weiter
    Bild: Hans auf Pixabay

    „Bau-Turbo“: Schneller, höher, weiter

    12. Juli 2024 Holzfertigbau

    Weil der dringend benötigte Wohnungsbau nicht vorankommt, haben sich Ende 2023 Bund und Länder auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau und beim Ausbau von Dachgeschossen verständigt. Mit den Maßnahmen soll der Wohnungsbau in Deutschland effizienter und kostengünstiger werden.

    Wenn die Not groß ist, geschehen manchmal Dinge, die jahrzehntelang als undenkbar galten. Um den Wohnungsbau zu fördern, gehen Bund und Länder in seltener Einigkeit die Vereinheitlichung von Bauordnungen an. Wenn ein Gebäude in einem Bundesland genehmigt wurde, sollen für ähnliche Gebäude in anderen Bundesländern weniger umfangreiche Verfahren gelten. Zudem soll unter bestimmten Bedingungen der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen ohne Genehmigung ermöglicht werden. Auch die Anforderungen an Stellplätze bei Um- und Ausbauten sollen sinken.

    A wie Aufstockungen

    Der Plan von Bund und Ländern sieht auch eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch vor, die es Kommunen ermöglicht, auf einen Bebauungsplan zu verzichten. Bis 2026 werden die Länder eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten für Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau einführen. Wenn die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist nicht über den Antrag entscheidet, gilt die beantragte Genehmigung automatisch als erteilt. Die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken wird unter bestimmten Bedingungen sogar genehmigungsfrei.

    E wie einfach

    Die Länder haben sich verpflichtet, Regelungen einführen, die bereits erteilte Typengenehmigungen für das serielle, modulare und systemische Bauen bundesweit gültig machen. Der Bund wird zusätzlich einen neuen Gebäudetyp E einführen. Das E steht für einfach – aber auch für experimentell. Mit dem Gebäudetyp will man neue Wege beschreiten, um die Baukosten zu senken. Als Grundlage dafür soll eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ der Bunderegierung dienen, die bereits für 2023 angekündigt worden war. Auch die Regelungen zur Anforderung von KFZ-Stellplätzen im Bauordnungsrecht der Länder werden vereinheitlicht und angepasst. Bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum entfällt die Stellplatzpflicht. Der Mangel an Parkplätzen soll kein Hindernis mehr für die Schaffung neuen Wohnraums sein.

    H wie Holzbau

    Die günstigste Art, neuen Wohnraum zu schaffen, ist das Aufstocken eines Gebäudes. Die Sanierung der Außenhülle von Wohngebäuden bietet immer auch Gelegenheit für zusätzliche Aufstockungen. So lässt sich unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur die Anzahl der Wohnungen erhöhen. Voraussetzung ist die Tragfähigkeit der vorhandenen Konstruktionen. Der Holzbau mit seinem geringen Gewicht macht dies oftmals erst möglich. Sein hoher Vorfertigungsgrad verkürzt nicht nur die Bauzeit, sondern reduziert auch die Einschränkungen der Hausbewohner, wenn die Arbeiten in bewohntem Zustand erfolgen. Aufstockungen bieten in Deutschland Potenzial für etwa 1,1 Millionen kostengünstig zu errichtende Wohnungen.

    Auch das Marktpotenzial für Serielle Sanierungen ist in Deutschland besonders hoch. Legt man als Eignungskriterien von Bestandsgebäuden einen hohen Energieverbrauch vor der Sanierung, ein günstiges Verhältnis von Geschosszahl zu Dachfläche sowie eine Mindestgröße des Projekts fest, so besteht die Kapazität für 3,8 bis 6,5 Millionen Wohneinheiten. Auch wenn mit dem „Bau-Turbo-Pakt“ bei Bund und Ländern wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen wurden, steht das Maßnahmen-Programm bisher noch in den Startlöchern. Vieles muss noch abgestimmt, verabschiedet und konkretisiert werden, bis der Turbo endlich zündet.

    Magazin Holzfertigbau MuP Verlag

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