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    Aktualisierte Richtlinien GEFMA 444 und 445 stärken Qualitätsstandards für Facility Management Software

    24. Juni 2026 News

    Neue Prüfkataloge erweitern die Grundlage für die Zertifizierung von CAFM- und FM-Softwareprodukten

    Die Digitalisierung im Facility Management schreitet kontinuierlich voran. Moderne Softwarelösungen unterstützen heute eine Vielzahl von Prozessen – von der Instandhaltung über das Reinigungsmanagement bis hin zu Nachhaltigkeits- und Auditierungsaufgaben. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und die Qualitätsbewertung von FM-Software weiterzuentwickeln, hat gefma – Deutscher Verband für Facility Management die Richtlinien GEFMA 444 und GEFMA 445 aktualisiert.

    Diese bilden die Grundlage für die gefma Zertifizierung von CAFM- und FM-Software. Ziel ihrer kontinuierlichen Weiterentwicklung ist es, die umfassenden Möglichkeiten der IT-Unterstützung im Facility Management abzubilden und einen objektiven Qualitätsmaßstab für Softwarelösungen bereitzustellen. Erarbeitet wurden die Aktualisierungen vom gefma-Arbeitskreis Digitalisierung.

    In die neue Version der Richtlinie GEFMA 444 wurden zwei zusätzliche Prüfkataloge aufgenommen. Die Bereiche „Auditierung/Checklisten“ sowie „Nachhaltigkeit“ ergänzen das bestehende Richtlinienwerk, das damit inzwischen von ursprünglich neun auf insgesamt 20 Kataloge angewachsen ist. Auch GEFMA 445 wurde erweitert: Über die bisherigen Prüffelder hinaus werden nun die Themen „Reinigungsmanagement“ sowie „Help- und Service-Desk“ berücksichtigt. Damit umfasst diese Richtlinie statt bislang zwei nun vier wesentliche FM-Funktionsbereiche.

    Beide Publikationen richten sich insbesondere an Hersteller von CAFM-Software sowie an Anbieter spezialisierter Softwarelösungen für einzelne Aufgabenbereiche des Facility Managements. Durch die standardisierten Prüfkriterien schaffen sie Transparenz hinsichtlich des Funktionsumfangs und der Leistungsfähigkeit von Softwareprodukten.

    „Wir freuen uns, mit unserer Richtlinienarbeit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Immobilienmanagement zu leisten – für mehr Transparenz und Differenzierung unter den Marktteilnehmern und für mehr Vertrauen und Sicherheit bei den Nutzern“, erklärt Marko Opić, Leiter des Zertifizierungsgremiums innerhalb des gefma-Arbeitskreises Digitalisierung.

    Für Anwender und Entscheider im Facility Management bieten die Richtlinien und Zertifizierungen eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl geeigneter Softwarelösungen. Durch die objektive und standardisierte Bewertung werden Produkte besser vergleichbar, was die Investitionssicherheit erhöht. Für Hersteller stellt die Zertifizierung nach GEFMA 444 beziehungsweise GEFMA 445 zugleich ein anerkanntes und neutrales Gütesiegel dar, mit dem sie Qualität und Leistungsfähigkeit ihrer Lösungen nachweisen können.

    Die aktualisierten Richtlinien gelten ab sofort als Grundlage für Zertifizierungen nach GEFMA 444 und GEFMA 445. Gleichzeitig versteht gefma die Veröffentlichung als Teil eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses. Die Dynamik der Entwicklung macht eine fortlaufende Überprüfung und Anpassung erforderlich. Der Arbeitskreis Digitalisierung wird den Markt daher weiterhin eng begleiten und die Richtlinien in regelmäßigen Abständen aktualisieren.

    www.gefma.de

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