Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • ISH 2027 baut „Green Roofs & Facades“ als Zukunftsplattform weiter aus
    • Unabhängigkeit durch Elektrifizierung: Großwärmepumpen bieten vielfältige, bislang zu selten genutzte Potenziale
    • Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt bestehen
    • Brandmeldeanlagen: Neues Merkblatt zur normgerechten Alarmübertragung
    • Neue DIN 14676-1: Ferninspektion von Rauchwarnmeldern offiziell geregelt
    • Cybersicherheit in Gebäuden – Wenn das Smart Building zum Einfallstor wird
    • Techem bringt Wärme-Contracting-Geschäft in europäische Plattform ein – Techem Solutions wird Teil der Elevion Group
    • Weckruf für den Wohnungsbau aus Brüssel: EU-Kommission mahnt Reformen an
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»BAFA: Neue Fristen für Umstellung der Wärmetechnik
    a heat regulator on a german heater

    BAFA: Neue Fristen für Umstellung der Wärmetechnik

    5. Dezember 2017 News

    Ab 1. Januar 2018 ändert sich das Antragsverfahren für die Umstellung der Wärmetechnik auf erneuerbare Energien. Ab Januar muss die Antragstellung dann bereits vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Bisher war dies auch nach abgeschlossener Modernisierung noch möglich.

    Die höchsten Zuschüsse gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) für den Einbau oder die Erweiterung einer Solaranlage. Bis zu 20.000 Euro werden hierfür gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizungsanlage in Betrieb befindet.

    Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 installiert werden, gelten entsprechende Übergangsfristen, ebenso für Geräte, deren Einbau sich unvorhergesehen verzögert hat. Mehr Informationen sind beim BAFA erhältlich.

    Text: DDIV

    Vorhergehender ArtikelStudenten sind Umzugsmuffel
    Nächster Artikel Deutschland braucht Ankerstädte

    Verwandte Artikel

    ISH 2027 baut „Green Roofs & Facades“ als Zukunftsplattform weiter aus

    Unabhängigkeit durch Elektrifizierung: Großwärmepumpen bieten vielfältige, bislang zu selten genutzte Potenziale

    Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt bestehen

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.