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    Start»News»BGH-Urteil zur Kappungsgrenzen-Verordnung in der Kritik
    "BGH-Urteil zementiert Investitionshemmnisse". - Symbolbild: © SZ-Designs, Fotolia.de
    "BGH-Urteil zementiert Investitionshemmnisse". - Symbolbild: © SZ-Designs, Fotolia.de

    BGH-Urteil zur Kappungsgrenzen-Verordnung in der Kritik

    6. November 2015 News

    Der Bundesgerichtshof hat am 4. November eine Verordnung des Landes Berlins gebilligt, mit der Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent begrenzt wurden.

    In dem Verfahren entschieden die Richter einen Streit um eine Mieterhöhung von 20 Prozent. Der betroffene Mieter einer Wohnung in Wedding lehnte die Zahlung mit dem Verweis auf eine Verordnung des Berliner Senats von 2013 ab. Demnach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in der gesamten Hauptstadt innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

    BFW: Verstärkte Zurückhaltung bei Mietwohnungsinvestitionen zu erwarten

    „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs unterstützt den Trend, die verfehlte Wohnungsbaupolitik des Staates auf dem Rücken der privaten Investoren auszutragen. Nach dem Rückzieher der Bauministerkonferenz bezüglich der Aussetzung der EnEV-Verschärfung ist dies eine weitere vergebene Chance für die Belebung der Investitionen in den Mietwohnungsmarkt. Eine noch größere Zurückhaltung bei den Mietwohnungsinvestitionen dürfte damit absehbar sein“, kritisiert Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, das Urteil.

    In der vergangenen Woche hatte die Konferenz der Bauminister trotz eines Antrags aus Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Erhöhung der EnEV Anforderungen zum 1. Januar 2016 nicht auszusetzen. Nach Berechnungen wäre eine Gefährdung der Klimaschutzziele bei einer Aussetzung jedoch unwahrscheinlich.

    Angespannte Wohnraumsituation findet keine Beachtung

    „Die zweckwidrige Verwendung der Wohnungsbauförderung, die nicht sachgerechte Abschreibung, der Verkauf von staatlichen Grundstücken nach Höchstpreisgebot und vor allem die zusätzlichen staatlichen Anforderungen: All diese Faktoren haben zu der angespannten Wohnraumsituation in den Ballungszentren geführt“, kritisiert Ibel. „Dies wird beim BGH-Urteil vollkommen außer Acht gelassen, die Investitionshemmnisse werden zementiert. Durch die Kappungsgrenzen-Verordnung wird keine einzige neue Wohnung entstehen.“

    Die Situation wird durch den historischen Tiefstand im Sozialen Wohnungsbau noch verschärft. „Von ehemals sechs Millionen Sozialwohnungen gibt es nur noch 1,4 Millionen – und jedes Jahr fallen weitere 60.000 Wohnungen aus der Sozialbindung“, so Ibel. „Hier ist der Staat gefragt: Bund und Länder müssen endlich wesentlich stärker in den Sozialen Wohnungsbau investieren. Nur so können Mieter mit geringen Einkommen wirklich entlastet werden! Außerdem dürfen den privaten Investoren nicht ständig neue Hürden beim Neubau von bezahlbarem Wohnraum in den Weg gelegt werden.“

    www.bfw-bund.de

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