Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Mehrfamilienhaus aus den 60-er Jahren auf Wärmepumpe und PV umgerüstet
    • Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus richtig fördern und planen
    • Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus Netzanschluss frühzeitig prüfen
    • Großwärmepumpen verändern die Fernwärmeversorgung
    • Wärmepumpen-Power für die Modernisierung
    • E-Autos in Tiefgaragen erfordern abgestimmte Vorsorge
    • Neue DIN 1988 Teil 600 ergänzt Anschlussarten für Löschanlagen
    • DIN VDE 0833 Teil 1 wird grundlegend überarbeitet
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Neue Produktnorm für Fenster, Türen & Tore
    Kurzmeldung für die Immobilienwirtschaft - Bild: Eisenhans / Fotolia
    Kurzmeldung für die Immobilienwirtschaft - Bild: Eisenhans / Fotolia

    Neue Produktnorm für Fenster, Türen & Tore

    28. Juli 2015 News

    EN 16034 Fenster, Türen und Tore

    Die Produktnorm EN 16034 Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verabschiedet. Somit können Hersteller seit dem 6. Juli die oben genannten Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln.

    Damit wird auch die deutsche Zulassungspraxis des Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (ABP) oder der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) abgelöst. Während der Koexistenzphase (zwei oder fünf Jahre) können das CE-Zeichen oder das ABP oder ABZ parallel genutzt werden, danach ist nur noch das CE-Zeichen zulässig.

    Vorhergehender ArtikelVernetztes Wohnen gewinnt an Bedeutung
    Nächster Artikel Glasfasernetz in München

    Verwandte Artikel

    Fenster und Fassade: Rechtliches Rahmenwerk

    Einbruchschutz: Forsa-Studie belegt – Bevölkerung ist deutlich verunsichert

    Rechtliche Absicherung für französische Balkone aus Glas

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.