Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Mobilfunk-Rauchmelder – Revolution für die Branche
    • Schlüsselanlage geht ins Kloster
    • Kanäle für den Funktionserhalt elektrischer Leitungen
    • Light + Building am Puls der Zeit
    • E2 Forum stimmt auf den September-Termin ein
    • 150 Prozent höhere Nebenkosten
    • Maximale Effizienz
    • Holzbau für die Intensivpflege 
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Multimedia
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
    immoclick24.de
    Start»News»Mietendeckel jetzt auch für Altverträge

    Mietendeckel jetzt auch für Altverträge

    0
    By Redaktion on 19. Dezember 2020 News

    Seit 23. November gilt der Mietendeckel nicht mehr nur für Neuverträge, sondern auch für bestehende Mietverhältnisse (» der VDIV berichtete). Seit dem 23. Februar 2020 dürfen in Berlin die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen nicht mehr über den Stand vom 18. Juni 2019 steigen. Zwar beschäftigt der Berliner Mietendeckel derzeit noch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Regulierungsinstrument besitzt, aber mittlerweile ist bereits die zweite Stufe in Kraft.

    Nun müssen Vermieter ihre Mieten senken, soweit diese mehr als 20 Prozent über den vom Senat festgelegten Obergrenzen liegen. Betreffen könnte das etwa 340.000 Wohnungen. Vermietern, die sich nicht an das Gesetz halten, drohen Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro pro Wohnung – aber auch Verwaltungen, auf deren Konten überhöhte Mieten eingehen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippen, können Vermieter die Differenz zur vertraglich vereinbarten Miete nachfordern. Mit der Entscheidung ist voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2021 zu rechnen (» der VDIV berichtete).

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelSeehofer will Umwandlungsverbot lockern
    Nächster Artikel Versorgungslücke bei altersgerechtem Wohnraum
    Redaktion

    Related Posts

    Mobilfunk-Rauchmelder – Revolution für die Branche

    Schlüsselanlage geht ins Kloster

    Kanäle für den Funktionserhalt elektrischer Leitungen

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    Jetzt anmelden!
    Kommunaler Beschaffungs-Dienst (KBD)
    Aktuell
    16. August 2022

    Light + Building am Puls der Zeit

    16. August 2022

    E2 Forum stimmt auf den September-Termin ein

    1. August 2022

    Holzbau für die Intensivpflege 

    20. Juli 2022

    Preissteigerungen belasten Baukonjunktur

    18. Juli 2022

    Immobilien bleiben sicherer Hafen

    Twitter
    Facebook
    LinkedIn
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.