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    Start»News»Mietrecht: Eckpunktepapier des Justizministeriums setzt falsche Schwerpunkte
    Eckpunktepapier des Justizministeriums zum Mietrecht setzt falsche Schwerpunkte. - © DOC RABE Media, Fotolia.de
    Eckpunktepapier des Justizministeriums zum Mietrecht setzt falsche Schwerpunkte. - © DOC RABE Media, Fotolia.de

    Mietrecht: Eckpunktepapier des Justizministeriums setzt falsche Schwerpunkte

    11. Januar 2016 News

    „Obwohl die Immobilienwirtschaft jährlich fast 40 Milliarden Euro in die energetische Sanierung der Wohnbestände investiert, wird in weniger als 0,02 Prozent aller Mietverhältnisse über die Mieterhöhung nach Modernisierung vor Gericht gestritten. Das zeigt: Die neuerlichen Überlegungen im Justizministerium zu Veränderung in diesem Bereich gehen an den wirklichen Problemen zwischen Mietern und Vermietern vorbei. Stattdessen gefährden sie die deutschen Klimaschutzziele, den altersgerechten Umbau und unzählige Aufträge für Handwerk, Bauindustrie und Baustoffhandel“, kommentiert Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., die neue Beratungs- und Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes.

    Mieterhöhungen nach Modernisierung kein Streitthema vor Gericht

    Die Jahresauswertung 2014 des Deutschen Mieterbundes verdeutlicht, dass nur 3,1 Prozent aller Beratungsgespräche zum Thema Modernisierung durchgeführt wurden. Bei rund 23,7 Millionen Mietverhältnissen in der Bundesrepublik hatten also nur 0,14 Prozent der Mieter diesbezüglichen Beratungsbedarf. Von den 300.000 bei Gericht anhängigen Mietstreitigkeiten hatten nur 1,9 Prozent Mieterhöhungen nach Modernisierung zum Gegenstand.

    „Das zeigt, dass die bestehende Regelung – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – sowohl von Mietern als auch Vermietern in bestem Einvernehmen gehandhabt wird“, so Ibel. „Hier wird ein absolutes Missverhältnis zwischen dem Reformeifer beim Mietrecht im Bundesjustizministerium und der eigentlichen Notwendigkeit offensichtlich.“

    „Scheinkämpfe beim Mietrecht“

    Das Eckpunktepapier sieht vor, den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von elf auf acht Prozent zu senken. Gleichzeitig soll eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierung eingeführt werden. Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen können.

    “Um Mieter vor überzogenen Mietpreissteigerungen in Deutschland zu schützen, gibt es nur eine einzige, wirklich notwendige Maßnahme: mehr Wohnraum zu schaffen“, resümiert Ibel. „Dazu hat das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen eine Reihe konkreter Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die politischen Akteure sollten sich nun auf deren Umsetzung konzentrieren, statt Scheinkämpfe beim Mietrecht auszufechten. Davon würden sowohl Mieter als auch Vermieter wesentlich mehr profitieren.“

    www.bfw-bund.de

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