Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Heizungsindustrie: Schwacher Modernisierungsmarkt bremst CO₂-Einsparung
    • Wärme im Bestand wirtschaftlich steuern
    • Gemeinsamer Appell an Bundeswirtschaftsministerium: Kundenanlagen brauchen dauerhafte Rechtssicherheit
    • Welches Fensterglas ist das richtige?
    • Taxonomie: EU greift ZIA-Vorschlag auf – Push für Klimasanierung im Bestand
    • Bundesverband Micro-Living zu Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
    • Innenraumluftqualität beim Gebäudetyp E: Verbände fordern klare Standards
    • Light + Building 2026 zeigt Innovationsdynamik der Branche
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Seehofer will Umwandlungsverbot lockern

    Seehofer will Umwandlungsverbot lockern

    17. Dezember 2020 News

    Bundesbauminister Horst Seehofer strebt offenbar an, das bereits vom Bundeskabinett beschlossene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen (» der VDIV berichtete) wieder zu entschärfen. Das Gesetz räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, in Regionen mit angespannter Mietwohnungslage die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf Jahre zu verbieten.

    Seehofer selbst hatte das Gesetz ursprünglich vorgelegt und es nur mit wenigen Ausnahmen ausgestaltet, beispielsweise wenn eine Wohnung vererbt wird. Bereits im August hatte u. a. der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jan Marco-Luczak den Ansatz des Gesetzes „falsch“ genannt. Die Politik müsse „den Menschen helfen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, statt zu verhindern, dass solche Wohnungen auf den Markt kommen“, sagte er. Nun soll wohl auf dem parlamentarischen Weg eine Lockerung erzielt werden, um es Bürgern zu erleichtern, Wohneigentum zu bilden. In der kommenden Ausgabe unseres Fachmagazins VDIVaktuell (1/2021) wird darauf ausführlich eingegangen.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelMoos gegen Feinstaub
    Nächster Artikel Mietendeckel jetzt auch für Altverträge

    Verwandte Artikel

    Heizungsindustrie: Schwacher Modernisierungsmarkt bremst CO₂-Einsparung

    Wärme im Bestand wirtschaftlich steuern

    Gemeinsamer Appell an Bundeswirtschaftsministerium: Kundenanlagen brauchen dauerhafte Rechtssicherheit

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    753175
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.