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    Start»News»VDS und ZVSHK stellen Forderungen zum Demografischen Wandel an Berlin
    Darf auch oder gerade in Corona-Zeiten nicht in Vergessenheit geraten: der demografische Wandel. VDS und ZVSHK haben jetzt ein Grundsatzpapier zu dem gesamtgesellschaftlichen Thema veröffentlicht. In ihm sind elementare Forderungen an Bund und Länder festgehalten – von der Organisation über die Fördergeldverteilung bis hin zu mehr Praxisorientierung. Darüber hinaus wird ein ausführlicher Exkurs zu den Rahmenbedingungen geboten. Foto: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS)

    VDS und ZVSHK stellen Forderungen zum Demografischen Wandel an Berlin

    15. Oktober 2020 News

    Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben ein Grundsatzpapier „Demografischer Wandel“ veröffentlicht. In ihm sind elementare Forderungen an Berlin festgehalten – von der Organisation über die Fördergeldverteilung bis hin zu mehr Praxisorientierung. Damit rufen die Organisationen Bund und Länder dringend auf, dem Thema als gesamtgesellschaftliche Kernaufgabe konsequent mit nachhaltigen Konzepten und konkreten Lösungen zu begegnen.

    Im Sinne der Betroffenen sollte vor allem rasch und unbürokratisch gehandelt werden. Nur so ließen sich Bäder nicht nur barrierefrei, sondern gleichzeitig pflegegerecht gestalten und ausstatten. Sie allein auf den zu Pflegenden auszurichten, reiche zudem längst nicht mehr. „Die Bedürfnisse des Pflegenden müssen ebenso Berücksichtigung finden“, unterstreichen Andreas Dornbracht als VDS-Vorsitzender und ZVSHK-Präsident Michael Hilpert in der Präambel. Aufgrund ihrer Erfahrung könne die Sanitärbranche, die in dem gesamten haus- und gebäudetechnischen Wirtschaftszweig mit rund 49.000 Unternehmen und mehr als 500.000 Beschäftigten fest verankert ist, beim Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess in vielfältiger Weise aktiv mitwirken, heißt es im 32-seitigen Grundsatzpapier. 

    Bessere Organisation und Kommunikation bei bzw. mit Bund und Ländern 

    VDS und ZVSHK vertreten des Weiteren die Auffassung, dass die zentrale Verantwortung für die Immobilien-Komponente auf Bundesebene künftig in einem neu geschaffenen Bundesbauministerium etabliert sein sollte. Unabhängig davon mache die Bedeutung des Themas die Berufung eines für Demografie-Fragen zuständigen Staatssekretärs unabdingbar. Generell gelte es, Beratungsangebote noch sichtbarer zu machen, besser zu vernetzen und vorhandene Lücken zu schließen. Dabei lasse sich zum Beispiel die 2013 gemeinsam ins Leben gerufene Initiative Aktion Barrierefreies Bad als wichtige Schnittstelle zu Modernisierern und Bauherren jeden Alters sowie zur Sanitärbranche integrieren. 

    Transparente und kontinuierliche Verteilung der Fördergelder 

    VDS und ZVSHK appellieren ferner, die staatliche Förderpolitik der wachsenden Bedeutung des altersgerechten Wohnens weiter anzupassen. Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Zusatzprogramm „Wohnen“ des Mikrozensus 2018 sowie die Jahresbilanz 2018 der staatlichen Förderbank KfW verdeutlichten das. Sie erforderten eine Verschiebung bzw. gezieltere Verteilung der Mittel. So müssten anteilig erheblich mehr Gelder für die direkte Bezuschussung von barrierefreien Umbauten von Sanitärräumen fließen. Nicht zuletzt brauche die staatliche Förderpolitik dringend eine Verstetigung. „Die Praxis des meist haushaltspolitisch motivierten Stoppens und nach geraumer Zeit Anschiebens des Förderprogramms ‚Altersgerecht Umbauen‘ ist zu beenden. Sie wirkt als reale Investitionsbremse“, machen die Branchenverbände klar. 

    Bundesweit mehr Praxisorientierung und einfacherer Zugang zu pflegegerechten Bädern 

    Darüber hinaus sei es unerlässlich, dass der Bund in für die Sanitärwirtschaft relevanten Themenbereichen Vertreter bzw. Meinungen der Branche noch mehr als bisher berücksichtige. Die stärkere Praxisorientierung durch Einbindung von Bau- und Sanitärprofis, die im direkten Kontakt mit Betroffenen stehen, etwa in den für Normung und Gesetzgebung zuständigen Gremien, sei weiter zu forcieren. Das gelte besonders für die Entwicklung bzw. die Überarbeitung von KfW-Förderbausteinen zum Sanitärbereich. Auch müsse es ein beständiges Ziel bleiben, die Bürokratie kritisch zu überprüfen und abzubauen. In dem Zusammenhang habe man die Nachweispflichten der Antragsteller sowie den Zugang zum Antrag selbst zu vereinfachen. Nicht zuletzt umfassen die elementaren Forderungen von VDS und ZVSHK den Ausbau des Badezimmers als Erfolgsfaktor für die ambulante Pflege. 

    Wichtige Orientierungshilfe für die weitere (politische) Debatte und eine breite Leserschaft 

    Neben den zentralen Anliegen als wichtige Orientierungshilfe für die weitere (politische) Debatte sowie Stellungnahmen zu Branchen-Verantwortung, -Kompetenzen und -Selbstverpflichtung bietet das Grundsatzpapier einen Exkurs zu den Rahmenbedingungen. Unter den vier Überschriften „Demografischer Wandel“, „Altersgerechte Wohnungen“, „Barrierefreie bzw. -reduzierte Bäder“ sowie „Pflegegerechte Bäder“ beschäftigt es sich umfänglich mit der Faktenlage inklusive einschlägiger Quellen.

    Ein Umstand, der laut VDS-Geschäftsführer Jens J. Wischmann im Nachhinein betrachtet auch oder gerade in Corona-Zeiten, in denen zahlreiche Projekte aus Etatgründen in Vergessenheit zu geraten drohten, von großem Vorteil sei. Denn der demografische Wandel und die damit verbundenen Dringlichkeiten würden damit bei den Verantwortlichen bis ins statistische Detail (wieder) präsent. Davon abgesehen richte sich das Grundsatzpapier somit nicht allein an Politiker, Fachleute und Lobbyisten, sondern an eine breite Leserschaft. 

    Die Unterlage steht als pdf-Datei auf der VDS-Homepage im Bereich „Die VDS“ zum Download zur Verfügung (Direktlink: https://bit.ly/3cGfc05); ein Nachdruck auszugsweise nach vorheriger Abstimmung mit den Herausgebern sowie unter Angabe der Quelle „VDS/ZVSHK“ ist erlaubt.

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