Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude. Eine aktualisierte Broschüre des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel erläutert die neuen Regeln und ordnet die Fördermöglichkeiten für energetische Modernisierungen ein. Die Publikation richtet sich an Planer, Energieberater, Fachhandwerk und Gebäudeeigentümer.
Die BEG bündelt seit 2021 frühere Programme von KfW und BAFA. Mit der Reform 2026 werden Mittel stärker auf energetisch besonders schlechte Gebäude konzentriert. Zugleich soll die serielle Sanierung ausgeweitet und die Bonusstruktur sozialer gestaltet werden. Dämmung, neue Fenster und sommerlicher Wärmeschutz bleiben förderfähig.
Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent. Ab dem ersten Quartal 2027 kann die Förderung laut VDPM bei besonders ineffizienten Gebäuden und mit individuellem Sanierungsfahrplan auf bis zu 25 Prozent steigen. Eigentümer sollten Voraussetzungen, förderfähige Kosten und die Reihenfolge von Antrag und Beauftragung früh klären.
Die Broschüre beschreibt zunächst Ziele, Aufbau und wesentliche Änderungen der Förderung. Eigene Kapitel behandeln Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus sowie die Förderung von Nichtwohngebäuden. Eine Übersicht zeigt zudem die nach aktuellem Stand vorgesehene Entwicklung von Höchstgrenzen und Boni bis 2030, dem derzeitigen Ablaufdatum der Regelungen.
Der VDPM will mit der Neuauflage mehr Fördermittel in die energetische Modernisierung der Gebäudehülle lenken. Der Bund plant nach Verbandsangaben, das BEG-Volumen 2027 auf rund 13 Milliarden Euro zu erhöhen. Mehrere Ausbau-, Fassaden-, Maler- und Energieberaterverbände tragen die Broschüre mit. Sie steht beim VDPM kostenlos zum Download bereit und kann gedruckt bestellt werden. Als Einstieg ist sie hilfreich; die konkrete Förderfähigkeit muss dennoch projektbezogen geprüft werden.

