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    Start»Modernisierung»BDEW zur KfW-Förderung Ladestationen

    BDEW zur KfW-Förderung Ladestationen

    0
    By Redaktion on 26. November 2020 Modernisierung

    Das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ der KfW fördert den Kauf, Einbau und Anschluss einer Ladestation mit jeweils 900 Euro. Ab dem heutigen Dienstag können Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger die Förderung beantragen.

    Der BDEW begrüßt die Förderung, die auch die intelligente Einbindung in die Stromnetze unterstützt. Zugleich mahnt der BDEW eine zügige Einigung beim GEIG als weiteren Baustein für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur an. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
    Das KfW-Förderprogramm kommt zur richtigen Zeit, um der Elektromobilität weiter Auftrieb zu verschaffen. Staatliche Kaufprämien haben in den letzten Monaten bereits zu steigenden Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge geführt, da sie die finanziellen Hürden beim Autokauf senken.

    Ein weiteres wichtiges Kaufkriterium ist der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten. Diese werden bei Elektrofahrzeugen in erster Linie zuhause oder am Arbeitsplatz benötigt, denn hier finden mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge statt. Die Förderung privater Ladestationen stellt also eine sinnvolle Ergänzung zu den Kaufprämien dar. Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass intelligente Ladeinfrastruktur gefördert wird, die die Integration der Elektromobilität in die Stromnetze unterstützt. Dadurch ist auch ein schnellerer Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur möglich.

    Wichtig ist nun, auch die rechtlichen Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur aus dem Weg zu räumen. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wurde bereits gesetzlich geregelt, dass Wohnungseigentümer und Mietern einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Vermieter haben, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Jetzt müssen mit dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) noch die richtigen Weichen für Neubauten gestellt werden. Hierzu haben BDEW und der Handelsverband HDE gemeinsam einen pragmatischen, umsetzungsorientierten Vorschlag vorgelegt, der die bedarfsgerechte Errichtung privater Ladeinfrastruktur beschleunigt. Die Erwartung ist jetzt, dass beim GEIG zeitnah ein pragmatischer Ansatz verfolgt wird. Nur im Zusammenspiel können die einzelnen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten und den Hochlauf der Elektromobilität wirksam beschleunigen.“

    Quelle: bdew
    Bild: pixabay.de

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