Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter
    • Elektroakustische Alarmierung: Merkblatt des ZVEI
    • VdS 6003: Brandschutz für IT-Räume und Rechenzentren
    • Merkblatt: Bestandsschutz bei Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
    • Wohnungsbau bricht deutlich ein – Deutschland braucht eine „Fast Lane“ fürs Wohnen, so der GDW
    • Bestandsgebäude begrünen: BuGG-Fachkongress zeigt Potentiale, Chancen und Möglichkeiten
    • Neue E-Ladesäulen auf 300 Liegenschaften des Bundes
    • BGH-Urteil zu Kundenanlagen: Wohnungswirtschaft fordert klare Regeln, Bestandsschutz und Bürokratieabbau
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»pellets»Aktuelle Förderungen für Pelletheizungen
    Quelle: DEPI

    Aktuelle Förderungen für Pelletheizungen

    28. November 2023 pellets

    Wer in die klimaschonende Wärmetechnik mit Holzpellets investiert, der kann von üppigen Förderungen profitieren. Weil der Staat bis zum Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebereich haben will, lässt er sich diesen Umbau einiges kosten. 

    Im September 2023 wurde das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das 2024 in Kraft tretende Gesetz (wir berichten ausführlich ab Seite 10) schreibt vor, dass alle neuen Heizungen ab 2028 einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie vorweisen müssen. Alle modernen Holzenergielösungen, einschließlich Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzzentralheizungen sowie Pelletkaminöfen sind förderfähig, weil sie die gesetzlichen Anforderungen an erneuerbare Energien (EE) beim Einbau einer neuen Heizungsanlage erfüllen. Das GEG gilt für neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.

    Die Bundesregierung sieht Pellets zusammen mit anderen Alternativen wie Wärmepumpen als bedeutende Möglichkeit an, um das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. Pellets sind damit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Mittelfristig bedeutet das GEG das Aus für Öl- und Gasheizungen. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei einem Defekt repariert werden. Wenn die Heizung ausgetauscht werden muss, kann sie zwar von einer fossil betriebenen Heizung ersetzt werden. Allerdings muss die Heizung dann innerhalb von fünf Jahren durch eine erneuerbare Komponente ergänzt werden. 

    Welche Erneuerbaren werden gefördert? 

    Es gibt verschiedene technologieoffene Möglichkeiten, die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie bei der Wärmeerzeugung zu erreichen: 

    • Pelletheizung/-kaminofen/ Holzzentralheizung 
    • Wärmepumpe 
    • Stromdirektheizung 
    • Hybridheizung 
    • Anschluss an ein Wärmenetz 

    Neue BEG ab 2024 

    Der Staat fördert die Wärmewende mit der BEG und unterstützt Immobilieneigentümer beim Kesseltausch ab 2024 mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Für eine Wohneinheit sollen maximal

    30.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch förderfähig sein, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 und für jede weitere Wohneinheit 8.000 Euro. 

    30 Prozent Grundförderung 

    Der Einbau eines neuen Heizsystems in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden wird mit 30 Prozent bezuschusst. Diese Förderung steht allen privaten Eigentümern, Vermietern, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren offen. 

    20 Prozent Klima- Geschwindigkeits-Bonus 

    Beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung erhalten selbstnutzende Eigentümer bis einschließlich 2028 zusätzlich 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus. Ab 2028 gibt es alle zwei Jahre 3 Prozent weniger. 

    30 Prozent Einkommensbonus 

    Selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzliche 30 Prozent Einkommensbonus. 

    5 Prozent Wärmepumpen-Bonus 

    Für den Einsatz von Wärmepumpen mit umweltfreundlicheren natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es einen Extrazuschuss in Höhe von 5 Prozent. 

    Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, haben Bund, Länder und auch einige Gemeinden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt.

    Mehr unter www.depi.de/ foerderprogramme

     

    Vorhergehender ArtikelDie Wärmewende: CO2 runter, Effizienz rauf
    Nächster Artikel Pelletkaminöfen: Darf es etwas kleiner sein?

    Verwandte Artikel

    Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter

    Elektroakustische Alarmierung: Merkblatt des ZVEI

    VdS 6003: Brandschutz für IT-Räume und Rechenzentren

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.