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    Start»Sicherheit & Brandschutz»Augen auf bei der Sprinklerprüfung
    Foto: Dekra

    Augen auf bei der Sprinklerprüfung

    14. Dezember 2022 Sicherheit & Brandschutz

    Für alte Sprinkleranlagen gelten komplexe Prüffristen von bis zu 25 Jahren. Neben der Inspektion des Rohrnetzes ist dann die Prüfung von Sprinklerköpfen im Labor eine wesentliche Aufgabe. Dekra rät, schon bei der Probenentnahme einen Sachverständigen zu beteiligen. Die Sprinklerkopf-Prüfung sollte qualitativ hochwertig in einem akkreditierten Prüflabor erfolgen.

    Die Funktion von Sprinkleranlagen in Gebäuden muss aufgrund von baurechtlichen Bestimmungen und versicherungsrechtlichen Anforderungen sichergestellt werden. Der Betreiber muss regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen sowie halbjährliche und jährliche Wartungen durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen. Vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen am Gebäude oder der Anlage sowie wiederkehrend alle drei Jahre muss die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Feuerlöschanlagen durch Prüfsachverständige bescheinigt werden. Für Sprinklernassanlagen steht eine solche Prüfung erstmals nach 25 Jahren an. Bei Trockensprinkler HTS gilt je nach Anlagenart eine Frist von 5 bzw. 6, 25 oder 12,5 Jahren. 

    Die Rohrleitungen werden dazu unter anderem mittels spezieller Endoskope auf Korrosion und Ablagerungen überprüft. Stichprobenhaft werden außerdem Sprinklerköpfe für weitere Laboruntersuchungen entnommen. Dabei ist wichtig, dass die Entnahme der zu prüfenden Sprinkler durch einen qualifizierten Sachverständigen begleitet wird, raten die Brandschutzexperten von Dekra. Denn die Proben müssen dort entnommen werden, wo das Risiko eines Ausfalls am wahrscheinlichsten erscheint.  

    Der Prüfkonzern selbst betreibt mit dem Labor für Werkstofftechnik und Schadenanalytik in Saarbrücken ein akkreditiertes Labor für die Prüfung von Sprinklerköpfen. Das Leistungsspektrum umfasst einen nach DIN EN ISO/IEC17025 akkreditierten Sprinkler-Prüfstand sowie labortechnische Untersuchung von Sprinklerköpfen aus Altanlagen (Anhang A, VdS 2091 mit Bezug auf DIN EN 12259). Dies umfasst die Funktionsprüfung, die Prüfung des Wasserdurchflusses (K-Faktor) und Prüfung der Nennansprechtemperatur.

    Dekra bietet diese labortechnische Prüfung von Sprinklerköpfen auch für Sachverständige und befähigte Personen an. Zudem können die Sachverständigen die baurechtlichen und versicherungstechnischen Prüfungen gemäß DIN 12854 auch in anderen EU-Ländern abdecken. Die Prüfungen können auch nach US-Standards (FM Global und NFPA) erfolgen.

    Zusätzlich zur Sprinklerprüfung können im Labor zerstörungsfeie wie auch zerstörende Werkstoff-Untersuchungen an Zuleitungen und Anbauteilen der gesamten Feuerlöschanlage durchgeführt werden. Ebenso erstellen die Experten Schadensanalysen, zum Beispiel bei Leckagen oder Korrosionserscheinungen sowie Gutachten im Schadenfall. 

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