Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Ökologisches Bauen mit Gips
    • Erste Hausverwaltung stärkt Präsenz deutschlandweit und übernimmt mehrere Immobilienverwaltungen
    • Digitale Mietverträge in der Praxis: Trotz rechtlicher Unklarheiten ein wichtiger Schritt zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit
    • Großwärmepumpen boomen: Markt nimmt Fahrt auf
    • Büroimmobilen: Es ist ein Ruf nach Erneuerung, ein Appell, flexibler und vielfältiger zu werden
    • „Wir sind die Sonnenbank Deutschlands“ – Für Greifswald ist Klimaschutz kein Projekt, sondern ein Prinzip
    • Emissionshandel im Gebäudesektor: Neue Immobilien-Analyse zeigt Risiko massiver Kostensteigerungen für Mieter und Vermieter
    • Elektroakustische Alarmierung: Merkblatt des ZVEI
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge

    Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge

    29. Juli 2020 News

    Anfang Juli wurde der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos – der bisherige Umweltbonus – verdoppelt. Die Förderung heißt jetzt Innovationsprämie und beträgt bis zu 9.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung unberührt. Die geänderte Förderrichtlinie gilt befristet bis 31. Dezember 2021.

    Die Innovationsprämie gilt für gekaufte oder geleaste

    • neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
    • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

    Somit ist auch eine rückwirkende Förderung möglich. Der Antrag kann online beim » Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

    Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die Innovationsprämie beihilferechtlich geprüft.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelWohnungsbestand steigt an
    Nächster Artikel Projektleiter der BAU orientiert sich neu

    Verwandte Artikel

    Ökologisches Bauen mit Gips

    Erste Hausverwaltung stärkt Präsenz deutschlandweit und übernimmt mehrere Immobilienverwaltungen

    Digitale Mietverträge in der Praxis: Trotz rechtlicher Unklarheiten ein wichtiger Schritt zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.