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    Start»Modernisierung»Energie»Mit Minol die neue HKVO umsetzen

    Mit Minol die neue HKVO umsetzen

    27. Mai 2022 Energie, News

    Seit 1. Dezember 2021 ist die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft. Sie bringt für Vermieter und Verwalter vier wesentliche Pflichten. Minol bietet alle Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung.

    1. Fernauslesbare Messtechnik
      Neu installierte Messtechnik muss seit 1. Dezember 2021 fernauslesbar sein. Bestehende Messtechnik muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Vermieter und Verwalter müssen – sofern noch nicht geschehen – auf ein modernes Funksystem umstellen

    Umsetzung: Ein zukunftsfähiges Funksystem ist Minol Connect, das den Funkstandard LoRaWAN nutzt. Es ist die optimale Basis für eine prozessoptimierte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung.

    1. Unterjährige Verbrauchs­informationen
      Vermieter müssen den Bewohnern jetzt – zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung – monatlich sogenannte „unterjährige Verbrauchsinformation“ (uVi) bereitstellen.

    Umsetzung: Die passende Anwendung dafür ist das Minol eMonitoring. Es baut auf dem Minol Connect-Funksystem auf, das die Verbrauchs­werte aller Wohnungen und Geräte monatlich erhebt. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über die Minol Bewohner-App Zugang zu grafisch aufbereiteten Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch.

    1. Erweiterte Informationen auf der Heizkosten­abrechnung
      Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Informationen enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

    Umsetzung: Minol-Kunden beispielsweise müssen hier nicht aktiv werden, da der bestehende Dienstleistungsvertrag diese Leistung abdeckt. 

    1. Datenübertragung über das Smart Meter Gateway
      Zukünftig – so sieht es die novellierte HKVO vor – sollen die Messdaten der Zähler und Heizkostenverteiler in den Wohnungen über das Smart Meter Gateway (SMGW) des Gebäudes übertragen werden. Für den Einbau des SMGW ist der Messstellenbetreiber zuständig.

    Umsetzung: Sobald die Pflicht in Kraft tritt, sorgt Minol für die rechtssichere Datenübertragung: Die Messgeräte im Funksystem Minol Connect übertragen dann ihre Daten an eine Submetereinheit, die mit dem SMGW vernetzt ist. Auf Wunsch kann Minol die SMGW-Anbindung bereits heute realisieren.

    www.minol.de/hkvo-neu

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