Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat ein öffentliches Verzeichnis für sachkundige Personen eingeführt, die Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne erstellen. Betreiber und Unternehmen sollen darüber geeignete Ansprechpartner leichter finden können. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag und ist nach Angaben der DGWZ kostenfrei.
Für einen Eintrag müssen Antragsteller eine entsprechende Schulung mit bestandener Abschlussprüfung nachweisen. Der Nachweis darf höchstens fünf Jahre alt sein. Hinzu kommen die Zustimmung zur Veröffentlichung sowie ein Beleg für eine ordentliche Geschäftstätigkeit. Die konkreten Aufnahmebedingungen und Antragsunterlagen stellt die DGWZ auf ihrer Website bereit.
Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 erstellt. Sie liefern Einsatzkräften unter anderem Angaben zu Zufahrten, Zugängen, Gebäudestrukturen, Gefahrenstellen und brandschutztechnischen Einrichtungen. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 unterstützen Gebäudenutzer bei Orientierung und Evakuierung. Inhalt, Darstellung, Standorte und Aktualisierung müssen zum jeweiligen Objekt und zu den geltenden Anforderungen passen.
Für Eigentümer und Betreiber kann ein Verzeichnis die Suche nach Dienstleistern vereinfachen. Ein Eintrag ersetzt jedoch weder die Prüfung des konkreten Leistungsumfangs noch die Abstimmung mit Brandschutzdienststellen, Behörden, Fachplanern oder der Feuerwehr.
Pläne erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie fachlich korrekt und aktuell sind. Umbauten, geänderte Nutzungen, neue Fluchtwege oder brandschutztechnische Anlagen können eine Überarbeitung erforderlich machen. Betreiber sollten deshalb Zuständigkeiten, Prüfintervalle und die Ablage der freigegebenen Fassungen festlegen. Das DGWZ-Verzeichnis ist ein zusätzliches Marktangebot und kein amtliches Register oder gesetzlicher Qualifikationsnachweis.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

