Gebäudetyp E: Einfachere Standards sollen Baukosten senken
Mit dem Gebäudetyp E will die Bundesregierung das Bauvertragsrecht so anpassen, dass Bauherren und Planer leichter von technisch nicht zwingenden Standards abweichen können. Der am 26. Oktober 2026 veröffentlichte Referentenentwurf befindet sich noch in der Abstimmung. Länder und Verbände können zunächst Stellung nehmen; anschließend folgen die weiteren Beratungen innerhalb der Bundesregierung und das parlamentarische Verfahren.
Ziel ist es, einfacheres und kostengünstigeres Bauen rechtssicher zu vereinbaren. Im Mittelpunkt stehen Komfort- und Ausstattungsmerkmale, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Dazu können etwa Umfang und Ausführung technischer Ausstattung oder bestimmte konstruktive Standards zählen. Anforderungen an Sicherheit, insbesondere bei Statik und Brandschutz, sollen nicht abgesenkt werden.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den Entwurf grundsätzlich. Nach Auffassung des Verbands kann der Gebäudetyp E jedoch nur dann bundesweit wirken, wenn die Länder ihre Technischen Baubestimmungen aufeinander abstimmen. Andernfalls drohten unterschiedliche Auslegungen und damit bis zu 16 Varianten des Gebäudetyps E. Für bundesweit tätige Bauunternehmen, Planer und Investoren würde dies die erhoffte Vereinfachung begrenzen.
Der Ansatz betrifft vor allem das Verhältnis zwischen vertraglich geschuldeter Leistung und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Künftig soll klarer vereinbart werden können, dass eine Ausführung zwar sicher und gebrauchstauglich ist, aber auf nicht erforderliche Komfortstandards verzichtet. Für die Praxis werden transparente Leistungsbeschreibungen, eine verständliche Aufklärung der Bauherren und eine eindeutige Dokumentation entscheidend sein.
Ob und in welchem Umfang dadurch tatsächlich Baukosten sinken, hängt nicht allein vom Bundesrecht ab.
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Verfahrensstand: Bundesregierung/BMJV vom 26. Oktober 2026.

