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    Die Energieeinsparverordnung soll langsam weiterentwickelt werden. - Bild: © stockWERK, Fotolia

    Energieeinsparverordnung soll langsam weiterentwickelt werden

    15. September 2016 Energie, News

    Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) spricht sich dafür aus, neben der von der Sonderbauministerkonferenz bereits angemahnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch eine Facharbeitsgruppe mit Experten aus Verwaltung und Praxis zur Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung einzurichten.

    „Es ist unverantwortlich, das geplante Novellierungspaket zum Energieeinsparungsgesetz, zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in dieser Form noch vor der Sommerpause allein aus politischen Gründen durchdrücken zu wollen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der geplanten Novellierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erstellt wurde, konterkariert die zentralen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit und stellt die angeblichen Lösungen zwischen den Zeilen gleich wieder infrage. Dies hatte bereits die Bauministerkonferenz angemerkt.

    Einklang mit Wirtschaftlichkeit

    Insbesondere die Pläne, im Wohnungsneubau bis 2021 den Standard Effizienzhaus 55 als Mindestanforderung einzuführen, sind angesichts der enormen Herausforderungen hinsichtlich Neubau und Miethöhen unverhältnismäßig. „Wir brauchen eine grundlegende und sachorientierte Diskussion zu diesem Thema“, sagt Mattner. Und: „Politische Ziele wie der Klimaschutz, die Steigerung der Energieeffizienz und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien müssen mit den Zielen der Immobilienwirtschaft im Einklang stehen.“ Hierzu zählen die Absicherung der Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen, die Betrachtung des Lebens- sowie des Sanierungszyklus von Gebäuden, die Technologieoffenheit sowie eine weitest mögliche Energieträgerneutralität.

    Technologieoffenheit einfach ignoriert

    Im vorliegenden Gutachten werden Amortisationszeiten angenommen, die über die übliche Nutzungsdauer einzelner Bauteile hinausgehen. Eine unveränderte Fortführung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, wie sie ursprünglich im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, ist so nicht vorhanden. Zudem wird die Technologieoffenheit im Gutachten zu einem großen Teil ignoriert, indem übersehen wird, dass bestimmte Techniken nicht überall gleichermaßen anwendbar sind. Weitere Verschärfungen der Neubau-Anforderungen der EnEV sind durch das Gutachten nicht zu rechtfertigen. „Der jetzige Standard ist bereits so gut, dass er auch die Anforderungen des Niedrigenergiegebäudestandards erfüllen kann“, meint Mattner.

    Bereits die EnEV 2016 war wirtschaftlich nicht zu begründen und führte zu erheblichen Kostensteigerungen in Höhe von beispielsweise rund 7 Prozent im Wohnungssegment – bei gleichzeitig minimalen CO2- Einsparungen. „Wir brauchen geeignete Rahmenbedingungen für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbaren Wohn- und Wirtschaftsimmobilien statt weiter steigende Herstellungskosten, die in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Verbesserung der Ökobilanz stehen“, sagt Mattner.

    Task Force Energie mit Alternativvorschlägen

    Insbesondere Wirtschaftsimmobilien werden bei den klimaschutzpolitischen Vorschlägen nicht adäquat berücksichtigt. Schon die Anforderungen der EnEV 2016 lägen bei einzelnen Wirtschaftsgebäuden bereits außerhalb dessen, was tatsächlich umsetzbar ist. Zur Ausarbeitung von Alternativvorschlägen hat der ZIA die Task Force Energie ins Leben gerufen. „Wir können die klimaschutzpolitischen Ziele nur im Dialog erreichen und nicht durch voreilige Maßnahmen, die die gesamte Wirtschaft der Bundesrepublik gefährden könnten. Die Immobilienwirtschaft und der ZIA stehen für diesen Dialog jederzeit gerne als verlässliche Partner zur Verfügung.“ Zudem kündigte der ZIA an, mit der neu gegründeten Task Force Energie sowie dem Ausschuss Energie und Gebäudetechnik eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz zu erarbeiten.

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