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    Start»News»Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung

    Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung

    9. Juni 2020 News
    Die Koalitionspartner haben sich jetzt auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches aus folgenden Elementen besteht: Steuerliche Erleichterungen und Vergünstigungen, wirtschaftliche und soziale Härten abfedern, und Kommunen stärken, junge Menschen und Familien unterstützen, Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien, Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern. 
    Nachstehend einmal die wichtigsten Punkte in Kurzfassung! 
    • Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt (Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro).
    • Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“  sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert werden, indem   darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber (Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020).
    • Durch einen Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes wird eine  schrittweisen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird (Finanzbedarf: 11 Mrd. Euro)
    • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben.
    • Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.
    • Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
    • Für klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeugen wir die Prämien des Bundes –Innovationsprämie- verdoppelt, von bisher 3.000,–€ auf bis zu  6000,– € 
    Die Reaktionen auf dies 130 Milliarden Paket sind unterschiedlich. Hier  das gesamte Ergebnis des Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020   
    Bild: pixabay.de

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