Ab dem 26. September 2015 tritt in der gesamten Europäischen Union LOT 1 der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Zum einen wird dies den Heiztechnikmarkt nachhaltig verändern. Zum anderen sind dann Fachhandwerker in der Pflicht sowohl bei Einzelprodukten als auch Systemen bereits bei der Abgabe des Angebotes ein Energieeffizienzlabel auszustellen.
Pflicht zur Erstellung von Energieeffizienzlabeln
Die Richtlinie setzt sich aus zwei einzelnen Regularien zusammen, die von der Heizleistung des jeweiligen Produktes abhängig sind und differenziert Anwendung finden. Bis zu einer Heizleistung von 70 Kilowatt müssen alle einzelnen Produkte sowie auch Systeme, die aus mehreren Geräten bestehen, über ein Label verfügen. Heizgeräte mit Heizleistungen von > 70 und < 400 Kilowatt müssen ebenfalls Mindest-Effizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Effizienzlabel. Der Grund dahinter ist einfach: In erster Linie soll das Kennzeichnen von Heiztechnik-Produkten Endkunden eine klare Orientierung und Vergleichsgrundlage bieten. Für Heizanlagen ab 70 Kilowatt Leistung wird üblicherweise ein Fachplaner eingeschaltet, der in aller Regel aufgrund der individuellen technischen Komplexität der Heizungsanlage weitere Faktoren als Entscheidungsgrundlage heranzieht.
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