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    Start»News»Ökodesign-Richtlinie für Heizgeräte
    Fachhandwerker müssen ab dem 26. September jedem Angebot ein Energieeffizienzlabel beilegen – sowohl für Einzelprodukte als auch Systeme. © Vaillant
    Fachhandwerker müssen ab dem 26. September jedem Angebot ein Energieeffizienzlabel beilegen – sowohl für Einzelprodukte als auch Systeme. © Vaillant

    Ökodesign-Richtlinie für Heizgeräte

    2. September 2015 News

    Am 26. September 2015 tritt die neue ErP-Richtlinie, auch bekannt als Ökodesign-Richtlinie, für die Heizindustrie in Kraft. Mithilfe dieser Kennzeichnung wird es den Verbrauchern erleichtert, Geräte zu vergleichen und das effizienteste System auszuwählen. Ähnlich dem vorhandenen Label auf Kühlschränken, müssen somit künftig auch Heizkessel und Warmwasserbereiter mit einer Nennleistung bis zu 70 Kilowatt beziehungsweise 500 Liter Speichervolumen mit der entsprechenden Energieeffizienzklasse gekenzeichnet werden. Gleiches gilt auch für Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher.

    Nicht zuletzt bedeutet die neue Regelung auch mehr Aufwand. Um Geräte entsprechend zu prüfen, hat TÜV Rheinland ein spezielles Labor eingerichtet. An mehreren Testständen können so alle relevanten Prüfungen – von der Wärmeverlust-Messung, über Effizienzprüfungen bis hin zu Simulationen in Kältekammern – durchgeführt werden, die zur Einhaltung der neuen EU Richtlinie notwendig sind.

    www.tuev.com

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