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    Start»News»Unterstützung fürs energiesparende Eigenheim: Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

    Unterstützung fürs energiesparende Eigenheim: Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

    13. Januar 2021 News
    Wer Fördermittel für energetische Verbesserungen am Eigenheim beantragen möchte, soll es ab 2021 mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) einfacher haben. Der Bund bündelt und verbessert damit schrittweise seine Förderprogramme. So reicht beispielsweise ab sofort ein Antrag aus, um Zuschüsse für unterschiedliche Einzelmaßnahmen zu bekommen.
    Eine Reihe von Veränderungen wird allerdings erst in den nächsten Monaten umgesetzt. Einige wichtige Neuerungen, die bereits seit Jahresbeginn gelten, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengetragen:
    • Nur eine Antragsstelle: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, egal ob Wärmedämmung oder der Einbau einer Wärmepumpe, werden ab dem 01.01.2021 einheitlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.
    • Zuschuss für Mehrfamilienhäuser: Der 20-prozentige Zuschuss bei energetischen Sanierungen steht nun auch für Mehrfamilienhäuser zur Verfügung.
    • Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen insgesamt erhöhen sich von 50.000 auf
      60.000 Euro pro Antrag und Jahr – und das nun beliebig oft.
    • Baubegleitung: Die mögliche Förderung einer Baubegleitung steigt von 4.000 auf 5.000 Euro pro Antrag und Jahr – auch das beliebig oft.
    • Bonus Sanierungsfahrplan: Wenn die geplante Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist, winkt ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent.
    • Bonus Biomasse: Biomasseheizungen (zum Beispiel Holzpelletheizungen) mit geringen Staubemmissionen werden zu
      40 Prozent gefördert– bei einem Tausch weg vom Öl und mit dem Bonus Sanierungsfahrplan sind sogar 55 Prozent drin.
    „Trotz einiger Vereinfachungen ist und bleibt Beratung wichtig“, erklärt die Verbraucherzentrale. „Denn weiterhin müssen technische Mindestanforderungen eingehalten und die Anträge vorab gestellt werden.“ Informationen und Tipps rund um Fördermittel gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Chat-Beratung gibt es unter 0211 / 33 996 555 und ww.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
    Informationen zur energetischen Sanierung bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020plus an, das mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes NRW gefördert wird.
    Quelle: Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
    Bild: pixabay.de
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