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    Start»News»Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz
    Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. - Symbolbild: © Daniel Schweinert, Fotolia.de
    Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. - Symbolbild: © Daniel Schweinert, Fotolia.de

    Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz

    23. November 2015 News

    Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.

    Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden.“

    Vielseitige Einbruchschutzmaßnahmen

    Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung.

    Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

    Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Mit dem verbesserten Angebot ist die KfW-Förderung für den Kunden noch flexibler geworden. Nun können Mieter und Eigentümer leichter in eine verbesserte Wohnqualität, den Abbau von Barrieren und in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren.“

    www.kfw.de/einbruchschutz

    Die Änderungen im Einzelnen

    Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Gefördert werden z.B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

    Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis max. 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.

    Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal 6.250 Euro können beantragt werden.

    Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.

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