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    Start»Liegenschaften»Technisches Facility Management»FBB-Städte-Umfrage 2016: Die Kommunen sind aufgeschlossen
    Wie Kommunen Dach- und Fassadenbegrünungen fördern, das hat die FBB-Umfrage ermittelt. - Bild: FBB

    FBB-Städte-Umfrage 2016: Die Kommunen sind aufgeschlossen

    15. März 2017 Technisches Facility Management

    Im Rahmen der zweijährigen FBB-Umfrage, die vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit unterstützt wird, ist im Jahr 2016 erneut eine Befragung zur Förderung von Gebäudebegrünung in allen deutschen Städten über 10.000 Einwohner durchgeführt worden. Es wurden dazu wie in den Jahren zuvor 1488 Städte angeschrieben. Zum Zeitpunkt der Auswertung im Juli 2016 gab es 284 Antworten, was einer Rücklaufquote von 19 Prozent entspricht.

    Elf Fragen an Kommunen

    Folgende Fragen wurden an die Städte gesendet, unterteilt in die Kategorien „Dachbegrünung“ und „Fassadenbegrünung“.

    Dachbegrünung

    1. Gibt es in Ihrer Kommune Bebauungspläne, die Dachbegrünungen verbindlich festlegen?
    2. Gibt es in Ihrer Kommune Zuschüsse für die Errichtung von Gründächern?
    3. Sind die Zuschüsse an Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche?
    4. Gibt es in Ihrer Kommune die „Gesplittete Abwassergebühr“ (getrennt in Schmutzund Niederschlagwassergebühr)?
    5. Bei Gesplitteter Abwassergebühr: Wie hoch ist der Nachlass auf die Niederschlagswassergebühr bei Vorhandensein eines Gründachs in Euro beziehungsweise Prozent?
    6. Sind die Nachlässe an Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche?
    7. Gibt es „Öko-Punkte“ für Gründächer in Ihrer Kommune? Falls ja, welche?
    8. Wie viele Flächen nehmen die bestehenden Gründächer in Ihrer Kommune ein?

    Fassadenbegrünung

    1. Gibt es in Ihrer Kommune Bebauungspläne, die Fassadenbegrünungen verbindlich festlegen?
    2. Gibt es in Ihrer Kommune Zuschüsse für die Errichtung von Fassadenbegrünungen?
    3. Sind die Zuschüsse an Bedingungen geknüpft? Falls ja, an welche?
    FBB-Städte-Umfrage 2016
    FBB-Städte-Umfrage 2016
    FBB-Städte-Umfrage 2016
    FBB-Städte-Umfrage 2016
    FBB-Städte-Umfrage 2016

    Die Ergebnisse überraschen

    Festsetzungen von Dach- und Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen: Positiv festzustellen ist, dass die Städte gegenüber dem Thema Dachund Fassadenbegrünung nach wie vor aufgeschlossen sind und diese auch in den Bebauungsplänen verbindlich festlegen, wobei der Fokus weiterhin auf der Dachbegrünung liegt. Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen gibt es hingegen selten. Nur 6 Prozent der Städte fördern Dachbegrünungen und 7 Prozent der Städte Fassadenbegrünungen. Die Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen sind von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich und sehen wie folgt aus.

    Zuschüsse für Dachbegrünungen:

    • Maximal 250 bis 10.000 Euro
    • Maximal 5 bis 30 Euro je Quadratmeter
    • Maximal 50 Prozent der Herstellungskosten

    Zuschüsse für Fassadenbegrünungen:

    • Maximal 100 bis 10.000 Euro
    • Maximal 15 bis 40 Euro je Quadratmeter
    • Maximal 50 Prozent der Herstellungskosten
    • Maximal fünf Kletterpflanzen

    Die Zuschüsse sind nicht immer an Bedingungen geknüpft. Jedoch gibt es einige Städte, die konkret festlegen, wann Zuschüsse gezahlt werden. Bedingungen für Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Bedingungen, um Zuschüsse für Dachbegrünungen zu erhalten, sind in den Kommunen äußerst verschieden. Einige Kommunen machten folgende Angaben, wann sie Zuschüsse zahlen:

    • Nach Förderrichtlinie
    • Mindestschichtdicke 5 Zentimeter
    • Mindestfläche 10 Quadratmeter
    • Kombination mit Fotovoltaikanlage
    • Flurstücke größer 51 Prozent Versiegelungsgrad
    • Mit vorherigem Beratungstermin bezüglich der Ausführung
    • Langfristige Erhaltung

    Das Erhalten von Zuschüssen für Fassadenbegrünungen ist ebenfalls an konkreten Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel:

    • Nach Förderrichtlinie beziehungsweise Entsiegelungsprogramm
    • Flurstücke größer 51 Prozent Versiegelungsgrad
    • Vertrag über Einverständnis des Eigentümers/Übernahme der Pflege durch Eigentümer
    • Einsatz mehrjähriger Kletterpflanzen beziehungsweise Pflanzen laut Pflanzliste
    • Freiwillige Leistung
    • Bepflanzung ist selbst zu pflegen und Pflanzfläche zu unterhalten, wenn Bepflanzung im öffentlichen Bereich erfolgt
    • Mindestanzahl von Wohneinheiten, mindestens zwei Vollgeschosse
    • Langfristige Erhaltung

    Die gesplittete Abwassergebühr gibt es in 79 Prozent der Städte, die geantwortet haben. Einen Nachlass gewähren hingegen aber nur 52 Prozent der Städte. Der Nachlass auf die Niederschlagswassergebühr bei Vorhandensein eines Gründachs kann sowohl prozentual als auch pro Quadratmeter erfolgen. Folgende Angaben wurden bezüglich des Nachlasses von den Städten gemacht.

    • Nachlass zwischen 20 und 100 Prozent der Niederschlagsgebühr, in den meisten Städten beträgt der Nachlass 50 Prozent
    • Nachlass zwischen 0,12 und 1,21 Euro je Quadratmeter

    Die Nachlässe sind wie auch die Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier zeigte sich, dass die Städte in unterschiedlichster Weise die Nachlässe gewähren; einige sind hier aufgeführt:

    • Substrathöhe des Gründachs muss mindestens 5 bis 15 Zentimeter sein
    • In Abhängigkeit der Gründachdicke
    • Bezüglich der Qualität des Gründachs, dauerhafte Begrünung des Dachs
    • Das Gründach darf keinen Überlauf haben
    • Es darf kein Anschluss an die Kanalisation bestehen, Nachweis der Versickerung
    • Nachweispflicht des Eigentümers
    • Nach entsprechender DIN und FLL-Richtlinie

    Von den 284 Städten, die auf den Fragebogen geantwortet haben, vergeben nur 34 Städte (12 Prozent der antwortenden Städte) Öko-Punkte. Diese werden wieder sehr unterschiedlich vergeben und variierten stark zwischen 0,5 und 19 Punkten je Quadratmeter begrünte Dachfläche.

    Fazit und Vergleich zu vergangen FBB-Umfragen

    Vergleicht man die Befragung der Städte innerhalb der letzten Jahre, so ist festzustellen, dass im Jahr 2000/04 die direkten Zuschüsse für Dachbegrünungen von relativ vielen Städten (18 Prozent) vergeben wurde. Seit dem Jahr 2010 werden diese nur noch von 6 Prozent der Städte vergeben, wobei diese Zahl bis jetzt konstant ist. Zu beobachten ist weiterhin, dass die indirekte Förderung durch eine gesplittete Abwassersatzung ein gängiges Instrument der Städte ist, um die Dachbegrünung zu fördern. Positiv zu bewerten ist, dass immer mehr Bebauungspläne Dachbegrünungen vorsehen (51 Prozent der antwortenden Städte). Die Vergabe von Öko- Punkten durch Dachbegrünungen wächst hingegen nur langsam (2010: 9 Prozent der Städte, 2016: 12 Prozent der Städte). Die direkten Zuschüsse für Fassadenbegrünungen liegen auf ähnlichem Niveau wie die der Dachbegrünungen. Auch hier sind die Festsetzungen in den Bebauungsplänen in den letzten Jahren konstant (2016: 32 Prozent der Städte). Ziel ist es, die Befragung fortzuführen und den Rücklauf der Antwortbögen der Städte zu erhöhen. Wichtig ist vor allem, die großen Städte vollständig zu erfassen.

    Die vollständigen Ergebnisse der FBB-Förder-Umfrage sind im Internet zu finden.

    www.gebaeudegruen.info

     

    [tabs]
    [tab title=“Die Autorin“]Dipl.-Ing. Susanne Herfort
    Institut für Agrar-und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin, Philippstraße 13, Haus 16, 10115 Berlin
    030/20936126
    susanne.herfort@iasp.hu-berlin.de
    www.iasp.asp-berlin.de[/tab]
    [/tabs]

     

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