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    Start»News»FDP will Gesetzentwurf für Teilwarmmiete

    FDP will Gesetzentwurf für Teilwarmmiete

    31. Januar 2021 News

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Vorschlag zur Kostenteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter und Vermieter vorgelegt. In einem Antrag (19/25246) fordern die Abgeordneten die Einführung einer Teilwarmmiete. Damit würden Zahlungen und Kosten zwischen Vermietern und Mietern so aufgeteilt, dass beide Seiten profitieren und die Sanierung im Gebäudebestand in Schwung kommt, argumentieren sie. Dies sei ein fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter.

    Das Modell sieht die Aufteilung von Heizkosten in Grundkosten und nutzungsabhängige Kosten vor. Nettokaltmiete und Grundheizkosten ergeben den Angaben zufolge die Teilwarmmiete, die Mieter an Vermieter zahlen. Letztere sorgen für die Grundbeheizung der Wohnung. Der nutzungsabhängige Teil geht ebenfalls an den Vermieter und wird am Jahresende verbrauchsabhängig abgerechnet. Vermieter erhielten so einen Anreiz, in klimaschonende Technologien zu investieren, Mieter profitierten von den sinkenden nutzungsabhängigen Kosten.

    In den vielerorts angespannten Wohnungsmärkten seien Investition in klimaschonende Technologien nicht entscheidend für den Vermietungserfolg. Vermieter hätten daher keine Notwendigkeit zu investieren, um einen Mieter für ihre Wohnungen zu finden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage nach § 559 BGB von elf auf acht Prozent und die Einführung von Kappungsgrenzen für Modernisierungen durch das Mietrechtsanpassungsgesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, hätten die Anreize für Vermieter, in klimaschonende Technologien zu investieren, sogar noch zusätzlich vermindert, da sie die Kosten dafür verstärkt selbst tragen müssen. „Das Mieter-Vermieter-Dilemma lässt sich mit dem Instrument der CO2-Bepreisung nur auflösen, wenn man dem Vermieter Anreize setzt, aufgrund der steigenden Energiekosten in klimaschonende Technologien zu investieren. Dazu muss der Vermieter an den Energiekosten beteiligt werden. Eine einfache Teilung der Energiekosten zwischen Vermieter und Mieter, wie es BMU, BMF und BMJV vorgeschlagen haben, wird diesem Ziel aber nicht gerecht, da es den Vermieter unnötig belastet und der Energieverbrauch letztlich auch vom Verhalten des Mieters abhängig ist“, heißt es weiter.

    In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

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