Die DGUV hat ihre Einsatzgrundlagen für Fahrzeuge mit Hochvoltspeichern im Februar 2026 umfassend erneuert. Für Tiefgaragenbetreiber bietet das Anlass, Ladeinfrastruktur und Informationen für die Feuerwehr zu überprüfen. Ein pauschal höheres Brandrisiko von Elektroautos ist damit nicht belegt.
Die DGUV Information 205-022 wurde gegenüber 2012 vollständig neu gefasst. Sie richtet sich an Einsatzkräfte und behandelt auch die Gefahrenabwehr bei Ladeinfrastruktur. Die Veröffentlichung ist eine bundesweit abgestimmte Lehrunterlage, keine neue Garagenbauvorschrift.
Brandhäufigkeit und Einsatz unterscheiden
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft liefern die Versicherungsdaten bislang keine Hinweise auf ein höheres Brandrisiko von E-Autos. Ein Brand eines Hochvoltspeichers erfordert dennoch besondere Maßnahmen.
Die DGUV verweist auf besondere Herausforderungen: Ein Brand im Inneren des Speichers ist häufig schwer zugänglich. Zudem können giftige und brennbare Stoffe freigesetzt werden. Die Bekämpfung erfordert Fachkenntnisse und gegebenenfalls eine angepasste Einsatztaktik. Für Hausmeister oder andere Beschäftigte ist daraus kein Auftrag zur Bekämpfung eines Batteriebrandes abzuleiten.
Ladeinfrastruktur nachvollziehbar dokumentieren
Für Betreiber empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme mit dem Elektrofachbetrieb. Wo befinden sich Ladepunkte und zugehörige Verteilungen? Welche Abschaltmöglichkeiten bestehen, und wie sind sie gekennzeichnet? Sind Erweiterungen in den Anlagenunterlagen erfasst? Diese Informationen sollten im Ereignisfall schnell verfügbar sein. Eine Abschaltung der Ladeeinrichtung darf nicht mit dem Spannungsfreischalten des Fahrzeugakkus verwechselt werden.
Beim Nachrüsten von Ladepunkten sollte zudem geprüft werden, ob Leitungsführungen und Eingriffe in Bauteile das vorhandene Brandschutzkonzept berühren. Zusätzliche Anforderungen sind anhand des Gebäudes, seiner Genehmigung und der geltenden Landesvorschriften zu beurteilen. Die DGUV-Veröffentlichung begründet für sich genommen keine allgemeine Nachrüstpflicht.
Zugang und Ansprechpartner klären
Immobilienverantwortliche sollten bei komplexen Garagen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abstimmen, welche Anlageninformationen für den Einsatz benötigt werden. Empfehlenswert sind ein verlässlicher Zugang, aktuelle technische Unterlagen und erreichbare Ansprechpartner. Die Vorsorge konzentriert sich so auf die tatsächliche Garage und ihre Ausstattung.

