Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Zukunftsfähige Immobilien brauchen zukunftsfähige Lösungen.
    • Mit dem Raumschiff nach Köln
    • Deutsche Verbraucher kaufen erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen
    • Zinsen in Seitwärtsbewegung 
    • Bosch will beim Heizen, Lüften und Kühlen deutlich schneller wachsen als der Markt
    • Vorsicht, heiße Streifen!
    • Umweltrisiken und hohe Sanierungskosten
    • Sprinkler-Mythen entlarvt: Meist genügen 2–3 Sprinkler zur Brandlöschung
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Ökodesign-Richtlinie für Heizgeräte
    Fachhandwerker müssen ab dem 26. September jedem Angebot ein Energieeffizienzlabel beilegen – sowohl für Einzelprodukte als auch Systeme. © Vaillant
    Fachhandwerker müssen ab dem 26. September jedem Angebot ein Energieeffizienzlabel beilegen – sowohl für Einzelprodukte als auch Systeme. © Vaillant

    Ökodesign-Richtlinie für Heizgeräte

    2. September 2015 News

    Am 26. September 2015 tritt die neue ErP-Richtlinie, auch bekannt als Ökodesign-Richtlinie, für die Heizindustrie in Kraft. Mithilfe dieser Kennzeichnung wird es den Verbrauchern erleichtert, Geräte zu vergleichen und das effizienteste System auszuwählen. Ähnlich dem vorhandenen Label auf Kühlschränken, müssen somit künftig auch Heizkessel und Warmwasserbereiter mit einer Nennleistung bis zu 70 Kilowatt beziehungsweise 500 Liter Speichervolumen mit der entsprechenden Energieeffizienzklasse gekenzeichnet werden. Gleiches gilt auch für Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher.

    Nicht zuletzt bedeutet die neue Regelung auch mehr Aufwand. Um Geräte entsprechend zu prüfen, hat TÜV Rheinland ein spezielles Labor eingerichtet. An mehreren Testständen können so alle relevanten Prüfungen – von der Wärmeverlust-Messung, über Effizienzprüfungen bis hin zu Simulationen in Kältekammern – durchgeführt werden, die zur Einhaltung der neuen EU Richtlinie notwendig sind.

    www.tuev.com

    Vorhergehender ArtikelBerlin-Köpenick: 109 Wohnungen errichtet
    Nächster Artikel Demografischer Wandel: Bedarf an Wohnfläche steigt

    Verwandte Artikel

    Smarte Heiztechnik leistet einen Beitrag zur Energiewende

    Heizsysteme im Vergleich – Welche Heizung für das Eigenheim?

    Chancen & Risiken – Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.