Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Glasfaser und Digitalisierung: Neues Gremium für die Immobilienbranche
    • Wohnungseigentümer dürfen Hausgelder nicht zurückhalten
    • Neue Studie belegt Heizkosteneinsparung, CO₂-Reduktion und Behaglichkeit durch innovatives Hybridkonzept in Kirchen
    • Wachstum bei Pelletheizungen und Pelletproduktion
    • Solides Baujahr 2025: Starke Branche, bereit für drängende Aufgaben 
    • Überflutungsnachweis – vom Nice-to-have zur Pflicht
    • Wie Anklam Industrie, Innovation und Erneuerbare verbindet
    • Sieben Schlüssel für einen tragfähigen Wärmekonsens
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»Modernisierung»Namen und Nachrichten»Wohnungseigentümer dürfen Hausgelder nicht zurückhalten
    Bild: bluedesign/Adobe Stock

    Wohnungseigentümer dürfen Hausgelder nicht zurückhalten

    4. März 2026 Namen und Nachrichten, News

    Die laufenden monatlichen Hausgelder sind essenziell, damit eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen kann. Die Mitglieder der Gemeinschaft müssen diese daher auch dann erbringen, wenn in der Vergangenheit Jahresabrechnungen nicht ordnungsgemäß erstellt wurden. Die Wüstenrot Immobilen GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH V ZR 190/24) hin.

    Im entschiedenen Fall hatte der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft seit Jahren keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung erstellt. Dies erfolgte nicht einmal, nachdem die Gemeinschaft gerichtlich dazu verurteilt worden war. Deshalb wollte ein Wohnungseigentümer Druck ausüben, indem er die Zahlung der laufenden monatlichen Hausgelder einstellte. Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch.

    Laut dem Urteil können die Hausgelder nicht zurückbehalten werden, wenn die Gemeinschaft mit ihren Verpflichtungen im Verzug ist. Sie stellen nämlich die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft dar. Wenn diese nicht über ausreichende Mittel verfüge, sei die laufende Versorgung mit Energie nicht gewährleistet und der Versicherungsschutz gefährdet. Außerdem müsse die Gemeinschaft laufend eine Rücklage bilden, damit sie in der Lage sei, auch unvorhergesehene Instandsetzungen durchzuführen. Dennoch müssten sich Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer nicht damit abfinden, dass Jahresabrechnungen ausstehen, sondern könnten diese auf gerichtlichem Wege durchsetzen.

    Quelle: Wüstenrot & Württembergische AG, Kornwestheim

    Vorhergehender ArtikelNeue Studie belegt Heizkosteneinsparung, CO₂-Reduktion und Behaglichkeit durch innovatives Hybridkonzept in Kirchen
    Nächster Artikel Glasfaser und Digitalisierung: Neues Gremium für die Immobilienbranche

    Verwandte Artikel

    Glasfaser und Digitalisierung: Neues Gremium für die Immobilienbranche

    Neue Studie belegt Heizkosteneinsparung, CO₂-Reduktion und Behaglichkeit durch innovatives Hybridkonzept in Kirchen

    Wachstum bei Pelletheizungen und Pelletproduktion

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.