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    Bild: Exorbitart / GEZE GmbH

    Neue Maschinenverordnung bringt verschärfte Anforderungen für kraftbetätigte Fenster ab 2027

    26. Mai 2026 Fenster und Türen, News

    Mit Wirkung zum 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) aufmerksam. Für kraftbetätigte Fenster ergeben sich daraus wesentliche Neuerungen bei Sicherheitsanforderungen, Risikobeurteilung und Dokumentationspflichten.

    Die neue Verordnung verpflichtet Planer, Errichter und Betreiber dazu, die Sicherheit kraftbetätigter Fenster umfassender zu bewerten und nachzuweisen. Im Mittelpunkt steht eine systematische Risikobeurteilung, mit der potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen definiert werden müssen.

    Kraftbetätigte Fenster stellen ein unterschätztes Risiko in vielen Gebäuden dar. Obwohl sie gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ mindestens einmal jährlich geprüft werden müssen, erfolgt dies in der Praxis häufig nicht. Diese sicherheitstechnische Prüfung darf dabei ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen fachgerecht beurteilen und überprüfen können. Wer als Betreiber auf diese Prüfung verzichtet, vernachlässigt damit eine wichtige Sicherheitsanforderung mit potenziell gefährlichen Folgen.

    Abschnitt 4.1.2 der ASR A1.6 verlangt weiterhin den Einbau zusätzlicher Sicherheitsvorrichtungen. Bei Ausfall eines Beschlagelementes muss das Abstürzen des Fensterflügels beispielsweise durch doppelte Aufhängungen, Sicherheitsscheren oder Fangvorrichtungen verhindert werden können. Diese Sicherung fehlt jedoch bei vielen installierten Anlagen, insbesondere bei älteren Fenstern mit Spindelantrieb, die teilweise nur mit zwei Schrauben montiert sind.

    Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass viele elektrische Fensteranlagen in Bürogebäuden, Schulen und Krankenhäusern weder geprüft noch instand gehalten werden. Der Komfort durch elektrischen Antrieb steht dabei oft im Vordergrund, weshalb die sicherheitstechnischen Anforderungen vernachlässigt werden. Dabei handelt es sich bei kraftbetätigten Fenstern um Arbeitsmittel im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, für deren sicheren Zustand der Arbeitgeber verantwortlich ist.

    „Vielen Betreibern ist nicht bewusst, dass kraftbetätigte Fenster einer jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen bedürfen und mit geeigneten Sicherheitsvorrichtungen sowie – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – weiteren Schutzmaßnahmen ausgestattet sein müssen. Werden diese Anforderungen vernachlässigt, entstehen erhebliche Risiken: Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, etwa wenn Personen durch nicht durchtrittsichere Dachoberlichter abstürzen. Hinzu kommen im Schadensfall weitreichende Haftungsfragen für die Verantwortlichen.“, erklärt Michael Altmann, DGWZ-Referent für kraftbetätigte Fenster und Türen, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau und Schweißfachingenieur sowie Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

    www.dgwz.de

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