Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Glasfaser und Digitalisierung: Neues Gremium für die Immobilienbranche
    • Wohnungseigentümer dürfen Hausgelder nicht zurückhalten
    • Neue Studie belegt Heizkosteneinsparung, CO₂-Reduktion und Behaglichkeit durch innovatives Hybridkonzept in Kirchen
    • Wachstum bei Pelletheizungen und Pelletproduktion
    • Solides Baujahr 2025: Starke Branche, bereit für drängende Aufgaben 
    • Überflutungsnachweis – vom Nice-to-have zur Pflicht
    • Wie Anklam Industrie, Innovation und Erneuerbare verbindet
    • Sieben Schlüssel für einen tragfähigen Wärmekonsens
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»Immobilien-Verwaltung»Wegfall gewerbesteuerlicher Hürden für Wohnungsunternehmen

    Wegfall gewerbesteuerlicher Hürden für Wohnungsunternehmen

    19. April 2021 Immobilien-Verwaltung

    Die Bundesregierung hat sich auf den Erhalt der gewerbesteuerlichen Befreiung von Wohnungsunternehmen geeinigt, auch wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien, wie PV-Anlagen, an ihre Mieter liefern. Geplant sind entsprechende gesetzliche Anpassungen des Gewerbesteuergesetzes im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FOG). Damit sollen bestehende gewerbesteuerliche Hürden bei der Energiewende aus dem Weg geräumt werden, um Mieterstromprojekte zu fördern. Die geplanten Änderungen wurden am 12. April 2021 im Rahmen einer Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert.

    Bislang profitierten Wohnungsunternehmen ausschließlich bei Mieteinkünften aus der Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens von dem Steuerprivileg des § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Die Tätigkeit eines Immobilienunternehmens durfte im Rahmen des Gewerbesteuerprivilegs nicht über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehen. Andernfalls wurden sie zusätzlich mit Gewerbesteuer auf ihre Mieteinkünfte belastet. Dieser Umstand hat die Wohnungsunternehmen daran gehindert, Solaranlagen auf ihren Dachflächen zu installieren und damit Mieterstrom zu erzeugen.

    Künftig sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter von bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer zu belasten. Die neuen Einkünfte aus den erneuerbaren Energien unterliegen aber weiterhin der Gewerbesteuer. Mit den neuen Regelungen soll die bislang fehlende Rechtssicherheit geschaffen werden.

    Quelle: VDIV
    Bild: pixabay.de

    Vorhergehender ArtikelGrundsteuer: Zwei weitere Länder entscheiden sich für ein Berechnungsmodell
    Nächster Artikel München will Mietspiegel nicht aktualisieren

    Verwandte Artikel

    Glasfaser und Digitalisierung: Neues Gremium für die Immobilienbranche

    Wohnungseigentümer dürfen Hausgelder nicht zurückhalten

    Neue Studie belegt Heizkosteneinsparung, CO₂-Reduktion und Behaglichkeit durch innovatives Hybridkonzept in Kirchen

    Comments are closed.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.