Wer eine Brandmeldeanlage betreibt, trägt auch Verantwortung für die sichere Übertragung von Alarmmeldungen an die Feuerwehr. Ein aktualisiertes Merkblatt von ZVEI und BHE erläutert die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine normgerechte Alarmweiterleitung.
Brandmeldeanlagen dienen nicht nur der frühzeitigen Branderkennung. Entscheidend ist auch, dass Alarmmeldungen im Ernstfall zuverlässig an die zuständige hilfeleistende Stelle, beispielsweise die Feuerwehr, übermittelt werden. Hierzu werden sogenannte Alarmübertragungsanlagen (AÜA) eingesetzt, die in der Regel über zwei voneinander unabhängige Übertragungswege verfügen. Die Verfügbarkeit dieser Verbindungen muss überwacht und dokumentiert werden.
Das überarbeitete Merkblatt „Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen“ des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und des BHE Bundesverbands Sicherheitstechnik erläutert die technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an eine normkonforme Alarmübertragung. Es richtet sich unter anderem an Betreiber, Eigentümer, Planer, Errichter und Behörden.
Besonders relevant für Eigentümer und Immobilienverwalter: Ist kein von der Kommune beauftragter Konzessionär oder Alarmprovider vorhanden, liegt die Verantwortung für den Nachweis der normgerechten Alarmübertragung beim Betreiber der Brandmeldeanlage beziehungsweise bei der beauftragten Fachfirma. Nach Angaben der Verbände können sich daraus erhebliche Haftungsrisiken ergeben, wenn die geforderte Verfügbarkeit der Alarmübertragung nicht nachgewiesen werden kann.
Das Merkblatt erläutert deshalb die Rolle sogenannter Anbieter für Alarmübertragungs-Dienste (ATSP). Diese übernehmen die normgerechte Bereitstellung und Überwachung der Alarmübertragung und sollen dazu beitragen, die geforderte Verfügbarkeit dauerhaft sicherzustellen.
Das Merkblatt 82027:2026-04 „Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen – Sichere und normenkonforme Übertragung zur hilfeleistenden Stelle“ umfasst 12 Seiten und steht kostenlos zum Download bereit. Download: ZVEI-Merkblatt „Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen“

