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    Start»Modernisierung»Energie»Effizienzlabel soll Einsparpotentiale aufdecken
    Die Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen soll die Motivation des Verbrauchers fördern, sich zu informieren und alte ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen. - Bild: © Coloures-pic, Fotolia.de
    Die Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen soll die Motivation des Verbrauchers fördern, sich zu informieren und alte ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen. - Bild: © Coloures-pic, Fotolia.de

    Effizienzlabel soll Einsparpotentiale aufdecken

    13. November 2015 Energie, News

    Der Bundesrat hat am 06.November 2015 das Gesetzgebungs-Verfahren zum „nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ abgeschlossen. Damit wird eine weitere Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) umgesetzt. Die Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen soll die Motivation des Verbrauchers fördern, sich zu informieren und alte ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen. Zusätzlich dient es als Instrument zum Einstieg der Verbraucher in die Energieberatung.

    Erschließung von Effizienzpotentialen

    Das neue Effizienzlabel wird am 01. Januar 2016 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt in seiner Stellungnahme nachfolgende Umsetzungsstrategie, zur Erschließung von Effizienzpotentialen, vor:

    „Bei Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, wird das Effizienzlabel schrittweise im Bestand angebracht. Das wird in den nächsten 8 Jahren ca. 13 Mio. alte Heizkessel betreffen. Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Dabei sind über 70 % der installierten Heizgeräte ineffizient und würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Mit dem Heizungslabel soll die Austauschrate um ca. 20 % gesteigert werden. Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alten Heizkesseln anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.“

    Zur Vergabe des Etiketts werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung berechtigt.

    Finanzielle Belastung durch Contracting optimieren

    Die Energiedienstleistung Contracting bietet eine ideale Möglichkeit, ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen, ohne dabei den eigenen Finanzhaushalt zu belasten. Durch die effiziente und optimierte Betriebsführung werden zudem weitere Einsparungen generiert.

    Interessierte Gebäudeeigentümer und -verwalter können auf der Internetseite des VfW eine unverbindliche und kostenlose Anfrage an die Mitgliedsunternehmen des Verbandes stellen. Die Anfrage wird an die Contracting Anbieter weitergeleitet, die sich dann direkt mit den Interessierten in Verbindung setzen.

    www.vfw.de

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