Autor: Der Immobilien Verwalter

Der ImmobilienVerwalter berichtet verbandsübergreifend in den kaufmännisch/technischen Fachgebieten und erreicht Mitarbeiter von Verwaltungsbetrieben, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, kommunale Liegenschaftsämter sowie verwalterisch tätige Mitarbeiter von Maklerunternehmen.

Dr. Hellmuth Mohr hat zuletzt bereits praxisrelevante Fragen zur Durchführung der Versammlung der Wohnungseigentümer, zunächst zur Einladung durch den Verwalter, geschildert. Dieser Beitrag beschäftigt sich in Ergänzung hierzu mit der Möglichkeit der Einladung durch Minderheiten unter den Wohnungseigentümern und durch einzelne Wohnungseigentümer unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen. Die Berechnung der Minderheit nach Paragraf 24 Absatz 2 WEG Nach dem zweiten Halbsatz dieser Vorschrift ist der Verwalter – neben seiner Pflicht zur Einladung aufgrund einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer nach dem ersten Halbsatz – zur Einladung verpflichtet, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der…

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Bald wird es so weit sein: WEG-Verwalter werden dann aller Voraussicht nach einen Sach- und Fachkundenachweis und einen Versicherungsschutz nachweisen müssen, um als WEG-Verwalter tätig sein zu dürfen. Bisher benötigen Mietverwalter ab einer gewissen Größe ihrer Verwaltung zwar einen Gewerbeschein, aber für die Erteilung dieser Erlaubnis sind lediglich die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zu belegen. Seit vielen Jahren fordern die Verbände auch aufgrund der treuhänderischen Tätigkeit und der Verwaltung von Vermögen einen Nachweis einer Sach- und Fachkunde sowie einen Versicherungsschutz. Nun ist es den Branchenvertretern gelungen, die Politiker von dieser Notwendigkeit zu überzeugen. So hat das Bundeswirtschaftsministerium zunächst im…

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In diesem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Hellmuth Mohr werden die für die Praxis des Verwalters wichtigen Regeln für die Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung dargestellt. Es geht um die dabei zu beachtenden Regeln und um neuere Urteile aus der Praxis. Zunächst steht dem Verwalter das Recht zu, die Versammlung einzuberufen (Paragraf 24 Absatz 1 und 2 WEG). Grundlage hierfür ist seine Bestellung durch einen Eigentümerbeschluss. Dagegen kommt es für die Berechtigung zur Einberufung nicht auf das Bestehen eines Verwaltervertrags an. Auch dem gerichtlich bestellten Verwalter steht die Befugnis zur Einberufung zu. Zum Antrag eines Wohnungseigentümers auf gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung…

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Eigentümerversammlung ist häufig ein Reizwort, ganz besonders während der Verwalter-Hauptsaison in der ersten Jahreshälfte mit jeder Menge Abendterminen. Doch ein halbes Jahr Ruhe vor Versammlungen gibt es keinesfalls. Immerhin gilt es bereits nach der Sommerpause so manche außerordentliche Versammlung einzuberufen. Sonderhonorar – vorausgesetzt kein Selbstverschulden Üblicherweise findet sich im Verwaltervertrag eine Regelung, die besagt, dass der Verwalter eine solche Zusammenkunft nicht unentgeltlich abhält. Ein Sonderhonorar für die Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung hat nachvollziehbarerweise nur dann Wirksamkeit, wenn die Einberufung nicht auf einem Verschulden des Verwalters beruht, so beispielsweise das Oberlandesgericht München, Beschluss vom 20. März 2008, 34 Wx 46/07. Es…

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Was war passiert? Die Beklagte ist Halterin eines Pkw, der von einem Dritten auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarkts abgestellt wird. Nach Ablauf der 90 Minuten, die insoweit über eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht erlaubt sind, schreitet der mit der strategischen Parkraumüberwachung betraute Unternehmer ein. Gemäß seiner rahmenvertraglichen Verpflichtung gegenüber der Grundstücksbesitzerin setzt er den Pkw der Beklagten um. Dafür berechnet er ihr gut zwei Jahre später 219,50 Euro. Als diese sich zu zahlen weigert, erhebt er Klage, unter anderem gerichtet auf diesen Betrag. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Köpenick spricht 130 Euro zu (sich zusammensetzend aus 110 Euro „ortsüblichen“ Abschleppkosten und 20…

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Der Fachkräftemangel schlägt sich auch in der Immobilienverwalterbranche nieder. Laut aktuellem Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) erwarten 80 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen einen Fachkräftemangel. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oftmals fehlt den Bewerbern die notwendige Qualifikation, oder es finden sich zu wenig Aspiranten für offene Stellen. Immer mehr Unternehmen investieren daher in die Ausbildung. 2015 beschäftigten 32 Prozent der befragten Unternehmen Auszubildende. Damit liegt die Verwalterbranche über dem bundesweiten Schnitt. Die Suche nach gut qualifiziertem Fachpersonal ist eine der größten Herausforderungen“Die Suche nach gut qualifiziertem Fachpersonal ist eine der größten Herausforderungen für unsere Branche“, erläutert Martin Kaßler, Geschäftsführer des…

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Die Optimierung von Geschäfts- und Produktionsprozessen, bessere Kommunikationsmöglichkeiten und weniger Planungsrisiko – die Chancen, die die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft bietet, sind vielfältig. Das geht auch aus der Digitalisierungsstudie hervor, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) Anfang Oktober auf der Expo Real an Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, überreicht hat. Im Anschluss diskutierten BID-Vorsitzender und BFW-Präsident Andreas Ibel, ZIA-Präsident Andreas Mattner, GDW-Präsident Axel Gedaschko, IVD-Präsident Jürgen Michael Schick und DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler mit EU-Kommissar Oettinger über die digitale Transformation in zentralen Bereichen der Branche. Oettinger betonte, dass sich der Digitalisierungsprozess in einer historisch einmaligen Geschwindigkeit vollziehe: „Wir…

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Was war passiert? In einem jetzt bis zum Bundesgerichtshof (BGH) getriebenen Fall wird der Mieter in einem beim zuständigen Amtsgericht in Berlin geführten Verfahren rechtskräftig dazu verurteilt, dem Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Schäden zu ersetzen, die nachweislich – durch den Gerichtsgutachter festgestellt – auf ein falsches Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen sind. Gleichzeitig wird ihm jede Berechtigung zur Minderung der Miete abgesprochen und er zur Nachzahlung verurteilt. Als der mittlerweile vom Jobcenter Arbeitslosengeld II beziehende Mieter nach Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO keine Zahlungen leistet und weiterhin in Abrede stellt, dass die aufgetretene Schimmelbildung an diversen…

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Das Angebot an Mietwohnungen ist durch das Gesetz zur Neuregelung von Maklerprovisionen stark zurückgegangen – sowohl bei Maklern als auch auf den Immobilien-Online-Portalen. Das zeigt eine Umfrage des Immobilienverbands IVD unter 6000 IVD-Mitgliedern zu ihren Erfahrungen mit dem neuen Gesetz nach einem Jahr. Deutlich weniger Mietwohnungen im öffentlichen Angebot So schätzen die befragten Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständigen, dass infolge des sogenannten „Bestellerprinzips“ das Wohnungsangebot in den Immobilienportalen um 40 Prozent zurückgegangen ist. „Wer nach Mietwohnungen sucht, ist auch unter diesem Aspekt durch das Gesetz benachteiligt worden. Mietsuchende finden nun ein noch geringeres Angebot auf dem Markt vor“, sagt IVD-Präsident Jürgen…

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Die hitzige Welle der Diskussionen zur Anbringung von Rauchwarnmeldern im Bestand von Wohngebäuden, die von den Landesbauordnungen (LBO) zu unterschiedlichen Terminen verlangt wird, erzeugt weiterhin viel Rauch in den Köpfen aller Beteiligten. Wesentlich hierzu beigetragen haben unterschiedliche Regelungen in den LBO. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) haben für mehr Klarheit gesorgt. Über den Stand der Diskussion im Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterrichtet dieser Artikel. BGH zur Beschlusskompetenz der WEG Durch die Entscheidung des BGH vom 8. Februar 2013 ist geklärt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kompetenz für einen Beschluss zum Einbau von Rauchwarnmeldern hat, wenn die LBO eine entsprechende Pflicht vorsieht. Folgende Rechtslage…

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