Facebook Twitter Instagram
    Aktuell:
    • Smart Hospital: Vernetzte Gebäudetechnik erhöht Sicherheit und Effizienz
    • Gipsrecycling: Steigende Mengen schließen die Rohstofflücke nicht
    • Energiewende im Wohnungsbestand: GdW fordert verbindlichen Schulterschluss
    • Fenster und Türen: 14 Verbände warnen vor neuer EU-Bürokratie
    • Infrarotheizungen: Neue Regeln für den Gebäudebestand
    • Mietrenditeatlas 2026: Renditen steigen auf 4,17 Prozent
    • Heizungsmarkt wächst: Wärmepumpen legen um 40 Prozent zu
    • BEG 2026: Neue Broschüre erklärt Förderung der Gebäudehülle
    immoclick24.de
    • Modernisierung
      • Aufzug
      • Außenanlagen
      • Bad
      • Balkon
      • Barrierefreies Wohnen
      • Bauen im Bestand
      • Energie
      • Fassade
      • Fenster & Türen
      • Gebäudezugänge
      • Meinung
      • Multimedia
      • Namen und Nachrichten
      • Rund ums Dach
      • Sicherheitstechnik
      • Software
    • Immobilienverwaltung
      • Gemeinnützig
      • Haus- und Grundstücksverwaltungen
      • Karrierechanchen
      • Klerikal
      • Kommunal
      • Öffentlich
      • Privatwirtschaftlich / Investoren
      • Recht
    • Liegenschaften
      • Infrastrukturelles Facility Management
      • Kaufmännisches Facility Management
      • Technisches Facility Management
    • Sicherheit & Brandschutz
    • Service
      • Mediadaten
      • Newsletter
      • Bestellformular
      • ePaper
      • Sonderpublikationen
      • Whitepaper
    immoclick24.de
    Start»News»Bundeskabinett beschließt Zensus-Verschiebung

    Bundeskabinett beschließt Zensus-Verschiebung

    8. September 2020 News

    Nachdem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach nachdrücklichen Appellen des VDIV Deutschland im Juli angekündigt hatte, den Zensus auf 2022 zu verlegen (» der VDIV berichtete), hat nun die Bundesregierung der Verschiebung zugestimmt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensus-Gesetzes soll die geplante Volkszählung nun am 15. Mai 2022 stattfinden.

    Als Grund nennt der Gesetzentwurf zur Änderung des Zensus-Gesetzes, dass wegen der Corona-Pandemie die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 nicht wie geplant erledigt werden könnten. Der Beschluss des Kabinetts vom 2. September bedarf noch der Zustimmung des Bundestages. Auch der Bundesrat befasst sich noch mit der Verschiebung.

    Vorhergehender ArtikelFunkvernetzte Zutrittslösung
    Nächster Artikel Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ vorm Bundesverfassungsgericht

    Verwandte Artikel

    Smart Hospital: Vernetzte Gebäudetechnik erhöht Sicherheit und Effizienz

    Gipsrecycling: Steigende Mengen schließen die Rohstofflücke nicht

    Energiewende im Wohnungsbestand: GdW fordert verbindlichen Schulterschluss

    Kommentieren Sie diesen Artikel Cancel Reply

    Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

    zu den E-Paper-Ausgaben
    Jetzt anmelden!
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Mediadaten
    • Impressum
    • Verträge hier kündigen

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.